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1. September 2026 | Aus der Branche | Bund

KI-Kennzeichnung: Was gilt für Visualisierungen im Planungsbüro?

Seit August 2026 gelten neue Transparenzpflichten für KI-Inhalte. Für Planungsbüros ist dabei vor allem entscheidend, wie realistisch eine KI-generierte oder veränderte Darstellung wirkt. Was bei Visualisierungen, Bildern und Texten zu beachten ist, zeigt unser Überblick.
Bild: iStock, inkoly

Das hat sich geändert:

Seit dem 2. August 2026 gelten die Transparenzpflichten der EU-KI-Verordnung. Gerade für Architektur- und Ingenieurbüros stellt sich damit die Frage, wann KI-unterstützte Visualisierungen, Bilder oder Texte gekennzeichnet werden müssen.

Für Bilder gilt dabei nicht: Sobald KI eingesetzt wurde, muss gekennzeichnet werden. Entscheidend ist vielmehr, ob die Darstellung einen falschen Eindruck von der Realität vermitteln kann.

Typische Bildbearbeitungen wie Aufhellen, Zuschneiden oder Entrauschen bleiben grundsätzlich unproblematisch. Anders kann es aussehen, wenn KI den tatsächlichen Inhalt eines Bildes verändert. Wird beispielsweise auf einem Bestandsfoto die Nachbarbebauung entfernt, ein geplanter Entwurf fotorealistisch in die bestehende Umgebung eingesetzt oder werden realistisch wirkende Personen und andere Elemente ergänzt, kann eine Kennzeichnung erforderlich sein.

Das ist insbesondere für Architekturvisualisierungen relevant. Ein Rendering, das wie eine Aufnahme eines tatsächlich existierenden Gebäudes oder Ortes wirkt, ist anders zu beurteilen als eine offensichtlich schematische, abstrahierte oder unrealistische Entwurfsdarstellung. Auch die Verwendung spielt eine Rolle: Bei Veröffentlichungen auf der Website, in Broschüren, Wettbewerbsunterlagen mit Öffentlichkeitswirkung oder in der Außendarstellung des Büros sollte die Kennzeichnung daher mitgedacht werden. Rein interne Entwürfe müssen dagegen nicht gekennzeichnet werden. Auch klassische Geschäftskorrespondenz, Bauanträge oder Leistungsverzeichnisse fallen nach der im Deutschen Architekt dargestellten Einordnung grundsätzlich nicht darunter.

Für Texte gelten wiederum eigene Regeln. KI-generierte oder wesentlich KI-bearbeitete Texte zu Angelegenheiten von öffentlichem Interesse können kennzeichnungspflichtig sein. Hat jedoch eine Person den Text fachlich beziehungsweise redaktionell geprüft und übernimmt das Büro die Verantwortung für die Veröffentlichung, sieht die KI-Verordnung hierfür eine Ausnahme vor.

Drei Fragen für den Büroalltag

Vor einer Veröffentlichung kann daher ein kurzer Check helfen:

  1. Geht der Inhalt an die Öffentlichkeit?
  2. Kann eine KI-generierte oder veränderte Darstellung für Realität gehalten werden?
  3. Hat ein Mensch den Inhalt abschließend geprüft und übernimmt das Büro die Verantwortung?

Planungsbüros sollten zudem intern festlegen, wer über eine Kennzeichnung entscheidet und wie diese bei Veröffentlichungen umgesetzt wird. Bei Bildern sollte ein Hinweis unmittelbar erkennbar sein und nicht allein in Metadaten oder im Impressum stehen.

Wichtig: Die Anforderungen hängen vom konkreten Inhalt und seiner Verwendung ab. Insbesondere bei fotorealistischen Visualisierungen und erheblichen Veränderungen realer Orte empfiehlt sich daher eine sorgfältige Einzelfallprüfung.

Weitere Information rund um das Thema KI im Bau- und Planungsalltag finden Sie zudem auf unserer KI-Themenseite.

Mit Hilfe von KI erstellt.

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