Für den sozialen Wohnungsbau sind geplanten im Bundeshaushalt 2027 fünf Milliarden Euro als Verpflichtungsrahmen vorgesehen. Davon sollen rund 3,28 Milliarden Euro ausgabenwirksam werden. Das ist ein kleines Signal, reicht für eine Trendwende aber noch lange nicht aus.
Die bisherige Bilanz zeigt den Handlungsdruck: Ende 2025 gab es in Deutschland noch rund 1,03 Millionen Sozialbauwohnungen. Im selben Jahr wurden 27.283 neue Sozialbauwohnungen gefördert. Für die kommenden Jahre rechnet die Bundesregierung gleichzeitig mit jährlich rund 55.000 auslaufenden Bindungen. Von 2021 bis 2025 gingen bereits fast 100.000 Sozialmietwohnungen verloren. Auf rund 146.500 neue Sozialbauwohnungen kamen in diesem Zeitraum etwa 243.000 ausgelaufene Bindungen.
Der BDB fordert deshalb weiterhin mindestens 15 Milliarden Euro jährlich für 100.000 neue Sozialwohnungen. Ebenso notwendig sind verlässliche mehrjährige Förderprogramme, eine aktive Bodenpolitik, rechtssicher einfacheres Bauen und frühzeitige Planungssicherheit.
Gleichzeitig sieht der Haushaltsentwurf vor, die Wohngeldausgaben deutlich zu reduzieren. Das hält der BDB für widersprüchlich: Solange der Bestand an Sozialwohnungen weiter sinkt und bezahlbarer Wohnraum fehlt, wächst tendenziell der Bedarf an Unterstützung bei den Wohnkosten. Denn auf dem freien Markt steigen die Mieten – auch im Bestand – unaufhörlich. Sozialer Wohnungsbau schafft langfristig und dauerhaft bezahlbare Wohnungen. Wohngeld sichert die Bezahlbarkeit im Hier und Jetzt.
Denn Menschen und Wahlen werden dann gewonnen, wenn man ihre Nöte, hier: bezahlbarer Wohnraum, ernst nimmt.