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9. Januar 2023 | Aus der Branche | Bund
Neues Jahr, neue Regeln: Was sich seit dem 1. Januar geändert hat
Mit Beginn eines jeden Jahres gibt es auch immer jede Menge Neuregelungen. Wir haben für Sie eine Auswahl zusammengestellt, damit Sie wissen, welche Regelungen am 1.1. in Kraft getreten sind.
Foto: Kelly Sikkema auf unsplash.
1. Leistungen und Beiträge
Ab dem 1. Januar 2023 können Beschäftige ihre
Rentenbeiträge voll von der Steuer absetzen
.
Homeoffice-Pauschale
:
Es gibt steuerliche Entlastungen bei Homeoffice und Rentenbeiträgen, sobald das Inkrafttreten im Bundesgesetzblatt veröffentlicht wurde.
Der
Mindestbeitrag zur freiwilligen Versicherung
in der gesetzlichen Rentenversicherung ab dem 1. Januar 2023 beträgt 96,72 Euro monatlich.
Der
Beitragssatz in der gesetzlichen Rentenversicherung
beträgt ab dem 1. Januar 2023 weiterhin 18,6 Prozent in der allgemeinen Rentenversicherung und 24,7 Prozent in der knappschaftlichen Rentenversicherung.
Ab dem 1. Januar 2023 können Arbeitgeber, die für einen Anspruch auf Leistungen erforderliche
Arbeitsbescheinigung elektronisch an die Agentur für Arbeit übermitteln
. Die Bescheinigung in Papierform entfällt.
Die befristeten
Sonderregelungen für das
Kurzarbeitergeld
werden bis zum 30. Juni 2023 verlängert.
2. Arbeitsrecht und Co.
Die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung entfällt:
Ab 2023 melden die Krankenkassen direkt an die Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber, wenn Beschäftigte arbeitsunfähig sind. Es muss also keine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) mehr vorgelegt werden.
Zum 1. Januar 2023 wird die
Sonderregelung für überwiegend kurz befristet Beschäftigte
dauerhaft entfristet.
3. Planen, Bauen, Wohnen | Energie und Umwelt
Die seit Mai 2020 geltenden
Bestimmungen für erleichterte Bauplanungs- und Umweltgenehmigungsverfahren
wurden bis Ende 2023 verlängert.
Zum 1. Januar tritt die
novellierte Bundesförderung für effiziente Gebäude in Kraft
. Neue Förderboni und leichtere Förderbedingungen sollen möglichst vielen Menschen die energetische Sanierung ihres Hauses ermöglichen. Für Neubauten wird das „Effizienzhaus-55“ zum gesetzlichen Mindeststandard.
Ab Januar 2023 werden Vermieterinnen und Vermieter
stärker am CO2-Preis
ab 2023 stärker beteiligen – je nach energetischem Zustand des Mietshauses.
Wohngeldreform
: Ab 2023 sollen zwei Millionen Haushalte statt bisher 600.000 Wohngeld erhalten, das zudem deutlich angehoben wird.
Durch das
EEG 2023
soll der Anteil erneuerbarer Energien am Bruttostromverbrauch bis 2030 auf mindestens 80 Prozent steigen. Das novellierte EEG tritt am 1. Januar 2023 in Kraft.
Die Strom- Gas- und Wärmepreisbremsen
sollen Privathaushalte und Unternehmen von den stark gestiegenen Energiekosten entlasten. Sie kommen zum 1. März 2023, gelten aber rückwirkend ab Januar 2023.
4. Sonstiges
Die
Coronavirus-Impfverordnung
wird über den 31. Dezember verlängert. Insbesondere wird der Anspruch auf Corona-Schutzimpfungen beibehalten und bis zum 7. April 2023 fortgeschrieben. Ab dem 1. Januar 2023 werden die Impfungen nicht mehr aus Bundesmitteln vergütet.
Das Kindergeld wird erhöht:
Ab 2023 erhalten Eltern für jedes Kind 250 Euro pro Monat.
Gesetze und Rechtsverordnungen werden künftig nicht mehr über das gedruckte Bundesgesetzblatt erscheinen, sondern rein elektronisch auf der neuen
Verkündungsplattform des Bundes
.
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Äußere Umstände führen dazu, dass das Treffen der Braunschweiger Bauschaffenden unter dem Motto „BOMA+: Braunschweigs Mitte neu erfinden?“ am 1. Oktober abgesagt werden muss.
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