Mit der Aktivrente wurde zum 1. Januar 2026 ein neuer Steuerfreibetrag eingeführt: Wer die Regelaltersgrenze erreicht hat und weiter sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist, kann künftig bis zu 2.000 Euro Arbeitslohn pro Monat steuerfrei erhalten. Wichtig: Es handelt sich um eine Orientierungshilfe ohne Rechtsbindung; die Entscheidung im Einzelfall trifft das zuständige Finanzamt.
Worum geht es?
Steuerfrei bis 2.000 €/Monat für Arbeitslohn aus nichtselbständiger sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung nach Erreichen der Regelaltersgrenze.
Gilt ab dem Folgemonat nach Erreichen der Regelaltersgrenze und nur für Monate, in denen die Voraussetzungen vorliegen.
Arbeitgeber müssen den Freibetrag im Lohnsteuerabzug berücksichtigen.
Wichtige Hinweise für die Praxis
Minijobs sind nicht begünstigt; im Übergangsbereich (Midijobs) kann die Aktivrente grundsätzlich greifen.
Sonderzahlungen (z.B. Weihnachtsgeld/Bonus) sind nur innerhalb der Monatsgrenze steuerfrei; nicht genutzte Freibeträge können nicht übertragen werden.
Bei mehreren Arbeitgebern kann der Freibetrag im Lohnsteuerabzug nicht gleichzeitig in mehreren Dienstverhältnissen genutzt werden; eine nachträgliche Berücksichtigung kann ggf. über die Steuererklärung erfolgen.
Die Aktivrente ändert nichts an der Sozialversicherungspflicht – sie wirkt sich „nur“ auf die Lohnsteuer aus.