Direkt zum Inhalt wechseln
12. Februar 2026 | Berufspolitik | Bund

Der „Bauturbo“: und was sich seit Oktober 2025 geändert hat

Der „Bauturbo“ im Baugesetzbuch soll den Wohnungsbau beschleunigen. Der BDB ordnet die Neuregelung ein und fordert klare soziale und städtebauliche Leitplanken.

Mit Inkrafttreten zum 30. Oktober 2025 wurde das Baugesetzbuch (BauGB) in mehreren Punkten geändert. Die Reform wird in der öffentlichen Debatte häufig als sogenannter „Bauturbo“ bezeichnet. Ziel ist es, Planungs- und Genehmigungsverfahren zu beschleunigen und die Schaffung von Wohnraum zu erleichtern. Angesichts der angespannten Lage auf vielen Wohnungsmärkten ist der politische Handlungsdruck hoch – gleichzeitig wirft die Reform wichtige Fragen zur städtebaulichen Steuerung, zum Umwelt- und Klimaschutz sowie zur sozialen Zielrichtung des Wohnungsbaus auf.

Die Änderungen betreffen insgesamt 11 Paragrafen des BauGB. Inhaltlich wurden insbesondere Regelungen angepasst, die den Umgang mit bestehenden Bebauungsplänen, die Nachverdichtung im Innenbereich sowie die Möglichkeit von Abweichungen und Befreiungen betreffen. Damit sollen Umbauten, Aufstockungen, Lückenschlüsse und Umnutzungen einfacher und schneller genehmigt werden können. Auch Fragen der Lärmvorsorge und kommunalen Zustimmung spielen in der Reform eine stärkere Rolle.

Im Mittelpunkt der fachlichen Diskussion steht jedoch der neu eingeführte § 246e BauGB. Diese Vorschrift eröffnet bis Ende 2030 die Möglichkeit, mit Zustimmung der Gemeinde von bestimmten Vorgaben des BauGB abzuweichen, wenn dies der Schaffung von Wohnraum dient. Die Regelung kann nicht nur im Innenbereich, sondern unter bestimmten Voraussetzungen auch in Bereichen Anwendung finden, die rechtlich dem Außenbereich zugeordnet sind, jedoch funktional an bestehende Siedlungsstrukturen anschließen.

Der BDB hatte sich bereits im Gesetzgebungsverfahren dafür ausgesprochen, dass die weitreichende Abweichungsmöglichkeit nach § 246e BauGB klarer eingegrenzt werden müssen. Daran hält der Verband auch weiterhin fest. So fordert der BDB, dass Abweichungen ausschließlich zugunsten des Mehrfamilienhausbaus möglich sein sollen, der zu bezahlbaren Mieten vermietet wird. Zudem sollte eine Genehmigung nach § 246e BauGB aus Sicht des BDB befristet werden und mit einer Bauverpflichtung verbunden sein. Damit soll sichergestellt werden, dass das Instrument tatsächlich dem Gemeinwohl dient und nicht zu einer pauschalen Absenkung städtebaulicher Standards führt.

Für Planerinnen und Planer, Kommunen sowie Fachpolitik bleibt entscheidend, wie § 246e BauGB künftig angewendet wird: als gezieltes Mittel zur Wohnraumschaffung – oder als Türöffner für Entwicklungen ohne ausreichende städtebauliche Einbindung.

Kommentierende Erläuterung des BDB zum „Bauturbo“

Nachrichten alle Nachrichten

2. Juni 2026 | Berufspolitik Bund

Für verlässliche Studienfinanzierung und leistungsfähige Hochschulen!

Anlässlich der aktuellen Debatte um die BAföG-Reform warnt der BDB davor, die Ausbildung künftiger Planerinnen und Planer zu gefährden.
30. Mai 2026 | Aus der Branche Leipzig

Baustellenbesichtigung GLOBAL-HUB Leipzig

Der GLOBAL-HUB Leipzig verbindet Forschungsarchitektur, Städtebau und Holz-Hybridbau. Beim der Baustellenbesichtigung erläuterten die Referierenden die städtebauliche Einbindung, innovative Tragwerkslösungen sowie Herausforderungen von Vorfertigung, Nachhaltigkeit und Kreislaufwirtschaft.
27. Mai 2026 | Berufspolitik Bund

Baugesetzbuch-Upgrade ist richtiges Signal – jetzt kommt es auf Praxistauglichkeit an

Entscheidend ist nun, dass die Beschleunigung von den Kommunen umgesetzt werden kann und dass die neuen Regeln vor allem gezielt dem bezahlbaren Wohnraum dienen.
26. Mai 2026 | Aus der Branche BDB Braunschweig Wolfenbüttel Salzgitter Helmstedt Göttingen

BDB lädt ein zum Sommerfest 2026 - melden Sie sich jetzt an

Gut eingeführte Traditionen sollte man beibehalten ... drum laden wir als Bezirksgruppe des BDB Braunschweig auch dieses Jahr am 26. Juni zusammen mit dem BDA zum ausgelassenen Sommerfest ins Haus der Baukultur an den Ufern der Oker ein.
23. Mai 2026 | Verbandsnachrichten Sömmerda-Weimar-Pößneck

Jahresplan BG Sömmerda, Weimar, Pößneck

Jahresplan BG Sömmerda, Weimar, Pößneck
22. Mai 2026 | Aus der Branche BDB Braunschweig Wolfenbüttel Salzgitter Helmstedt Göttingen

BDB 2026. DIE Party fällt aus!

Schweren Herzens müssen wir heute mitteilen, dass die geplante BDB-Party am 5. Juni 2026 im Autohaus Rosier in Braunschweig leider nicht stattfinden kann.
22. Mai 2026 | Aus der Branche Bund

Mehr Tempo, mehr Flexibilität: BDB unterstützt Appell für den Wohnungsbau

Der BDB unterstützt den Verbände-Appell für einen echten Bau-Turbo und fordert zusätzlich mehr Flexibilität am Wohnungsmarkt – durch Anreize für Wohnungstausch und Wohnungswechsel sowie Renditeverzicht kommunaler Wohnungsbaugesellschaften.
19. Mai 2026 | Aus der Branche Nordrhein-Westfalen

Holzbaupreis NRW 2026

Der Holzbaupreis NRW 2026 ist gestartet: Gesucht werden innovative Holzbauprojekte aus Nordrhein-Westfalen, die mit Nachhaltigkeit, Klimaschutz und architektonischer Qualität überzeugen. Einreichungen sind bis zum 30. Juni 2026 möglich.
18. Mai 2026 | Verbandsnachrichten Ansbach / Westmittelfranken

Kurzfristig anmelden: BDB Baudialog am 28. Mai

Kurzfristig anmelden: BDB Baudialog am 28. Mai Innovative Fassadensysteme, spannende Fachimpulse und Austausch mit Kolleginnen und Kollegen: Der BDB Baudialog in Ansbach widmet sich diesmal dem Thema „Vorgehängte hinterlüftete Fassaden“.
18. Mai 2026 | Verbandsnachrichten Nordrhein-Westfalen

Bezirksgruppe Hellweg stellt sich neu auf

Die Bezirksgruppe Hellweg des BDB NRW hat sich auf ihrer Jahreshauptversammlung neu aufgestellt, um die berufspolitische Arbeit der Bezirksgruppe auch zukünftig aktiv zu gestalten.