Direkt zum Inhalt wechseln
12. Februar 2026 | Berufspolitik | Bund

Der „Bauturbo“: und was sich seit Oktober 2025 geändert hat

Der „Bauturbo“ im Baugesetzbuch soll den Wohnungsbau beschleunigen. Der BDB ordnet die Neuregelung ein und fordert klare soziale und städtebauliche Leitplanken.

Mit Inkrafttreten zum 30. Oktober 2025 wurde das Baugesetzbuch (BauGB) in mehreren Punkten geändert. Die Reform wird in der öffentlichen Debatte häufig als sogenannter „Bauturbo“ bezeichnet. Ziel ist es, Planungs- und Genehmigungsverfahren zu beschleunigen und die Schaffung von Wohnraum zu erleichtern. Angesichts der angespannten Lage auf vielen Wohnungsmärkten ist der politische Handlungsdruck hoch – gleichzeitig wirft die Reform wichtige Fragen zur städtebaulichen Steuerung, zum Umwelt- und Klimaschutz sowie zur sozialen Zielrichtung des Wohnungsbaus auf.

Die Änderungen betreffen insgesamt 11 Paragrafen des BauGB. Inhaltlich wurden insbesondere Regelungen angepasst, die den Umgang mit bestehenden Bebauungsplänen, die Nachverdichtung im Innenbereich sowie die Möglichkeit von Abweichungen und Befreiungen betreffen. Damit sollen Umbauten, Aufstockungen, Lückenschlüsse und Umnutzungen einfacher und schneller genehmigt werden können. Auch Fragen der Lärmvorsorge und kommunalen Zustimmung spielen in der Reform eine stärkere Rolle.

Im Mittelpunkt der fachlichen Diskussion steht jedoch der neu eingeführte § 246e BauGB. Diese Vorschrift eröffnet bis Ende 2030 die Möglichkeit, mit Zustimmung der Gemeinde von bestimmten Vorgaben des BauGB abzuweichen, wenn dies der Schaffung von Wohnraum dient. Die Regelung kann nicht nur im Innenbereich, sondern unter bestimmten Voraussetzungen auch in Bereichen Anwendung finden, die rechtlich dem Außenbereich zugeordnet sind, jedoch funktional an bestehende Siedlungsstrukturen anschließen.

Der BDB hatte sich bereits im Gesetzgebungsverfahren dafür ausgesprochen, dass die weitreichende Abweichungsmöglichkeit nach § 246e BauGB klarer eingegrenzt werden müssen. Daran hält der Verband auch weiterhin fest. So fordert der BDB, dass Abweichungen ausschließlich zugunsten des Mehrfamilienhausbaus möglich sein sollen, der zu bezahlbaren Mieten vermietet wird. Zudem sollte eine Genehmigung nach § 246e BauGB aus Sicht des BDB befristet werden und mit einer Bauverpflichtung verbunden sein. Damit soll sichergestellt werden, dass das Instrument tatsächlich dem Gemeinwohl dient und nicht zu einer pauschalen Absenkung städtebaulicher Standards führt.

Für Planerinnen und Planer, Kommunen sowie Fachpolitik bleibt entscheidend, wie § 246e BauGB künftig angewendet wird: als gezieltes Mittel zur Wohnraumschaffung – oder als Türöffner für Entwicklungen ohne ausreichende städtebauliche Einbindung.

Kommentierende Erläuterung des BDB zum „Bauturbo“

Nachrichten alle Nachrichten

5. August 2026 | Verbandsnachrichten Bund

Kommunikation als Erfolgsfaktor: drei Web-Seminare für Planungsbüros

Die Kommunikationsexpertin Bettina Dessaules zeigt in drei kompakten Web-Seminaren, wie Planungsbüros ihr Profil schärfen, LinkedIn sinnvoll nutzen und Projekte überzeugend präsentieren.
5. August 2026 | Verbandsnachrichten Nordrhein-Westfalen

Danke, Markus Dimmer Kersting!

Manche Menschen lässt man nur äußerst ungern gehen und genau so ist es bei Markus Dimmer Kersting.
31. Juli 2026 | Berufspolitik Bund

KI-Verordnung in Kraft getreten : Was Planungsbüros jetzt prüfen sollten

Viele Planungsbüros nutzen bereits KI-Systeme, etwa für Texte, Recherchen, Visualisierungen, Büroprozesse oder erste Projektanalysen. Mit dem KI-Service-Desk der Bundesnetzagentur und dem KI-Compliance-Kompass gibt es nun eine zentrale Orientierungshilfe zur europäischen KI-Verordnung.
29. Juli 2026 | Berufspolitik Bund

Gebäudemodernisierungsgesetz in Kraft getreten: Neue Regeln für das Planen und Bauen

Für Planerinnen und Planer bedeutet das: neue Vorgaben, neue Nachweise und neue Anforderungen an die Beratung von Bauherrinnen und Bauherren.
28. Juli 2026 | Berufspolitik Bund

Sozialer Wohnungsbau braucht Verlässlichkeit über die Förderung hinaus

Der soziale Wohnungsbau bleibt unter Druck: Trotz neuer Bindungen sinkt der Bestand. Der BDB fordert verlässliche Förderung, aktive Bodenpolitik und rechtssicher einfacheres Bauen.
21. Juli 2026 | Aus der Branche BDB Braunschweig Wolfenbüttel Salzgitter Helmstedt Göttingen

Save the Date: Baustellenbesichtigung Stadthalle Braunschweig

Viel ist schon über die scheinbar unendliche Saga der Sanierung der Stadthalle Braunschweig zu lesen gewesen. Der BDB guckt im Oktober selber nach.
20. Juli 2026 | Aus der Branche Speyer

Rosina Woopen neue Vorsitzende der BDB-Bezirksgruppe Speyer

Mitgliederversammlung wählt neuen Vorstand nach dem Tod von Norbert Seitz
15. Juli 2026 | Verbandsnachrichten Bund

Neues GModG: Wir vermitteln das Wichtigste für Ihre Planungspraxis!

Das Gebäudemodernisierungsgesetz ist beschlossen. Mit zwei aufeinander abgestimmten Web-Seminaren informiert der BDB über die neuen gesetzlichen und technischen Anforderungen – getrennt nach Wohn- und Nichtwohngebäuden.
15. Juli 2026 | Pressemitteilung Bund

DBZ und BDB loben Balthasar-Neumann-Preis 2027 aus

Gesucht werden innovative, gemeinschaftlich geplante und gebaute Projekte, die eine hohe Gestaltqualität aufweisen und sich dem nachhaltigen Bauen verpflichtet fühlen. Bis einschließlich 25.09.2026 können Projekte eingereicht werden.
14. Juli 2026 | Aus der Branche BDB Braunschweig Wolfenbüttel Salzgitter Helmstedt Göttingen

Braunschweig: Umfangreiches Update für den Digitalen Basiszwilling der Stadt

Die Stadt Braunschweig hat ihren Digitalen Basiszwilling um zahlreiche neue Funktionen und Datengrundlagen erweitert, insbesondere im Bereich Umwelt und Klimaanpassung.