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29. November 2023 | Berufspolitik | Bund

BDB zu den Beschlüssen der 142. Bauministerkonferenz

Der Bestand steht richtigerweise im Fokus, aber ein fader Beigeschmack bleibt.
Foto: Martin Stolberg.

Am 24. November 2023 trafen sich in Baden-Baden die Bundes- und Landesbauminister:innen und Minister sowie Senator:innen zur Bauministerkonferenz.

Die Konferenz stand ganz im Zeichen des Bestandes. Auch wenn viele wichtige, teils seit langem durch den BDB geforderte Punkte aufgegriffen wurden, müssen die im Papier enthaltenen 7 Maßnahmen anhand ihrer tatsächlichen Umsetzung beurteilt werden.

  • Der Bestand der goldenen Energie
  • Den Bestand richtig bewerten
  • Wirkungsvolle Strategien für den Umgang mit dem Bestand
  • Bauen im Bestand bauplanungsrechtlich und bauordnungsrechtlich leichter machen
  • Den Bestand durch Städtebauförderung in die Zukunft führen
  • Wohneigentum schützen und Verantwortung ermöglichen
  • Baukultur und Bau(Umbau)Kultur stärken

Endlich erfährt der Bestand die nötige Wertschätzung

Positiv ist die besondere Wertschätzung der „goldenen Energie“ im Bestand. Auch die Abkehr von einer reinen Effizienz-Betrachtung hin zu einer Betrachtung der tatsächlichen CO2-Gesamtbilanz über den Lebenszyklus hinweg entspricht der Forderung des BDB. Begrüßt wird ebenfalls, dass durch die vertragliche Neuausgestaltung mit dem deutschen Institut für Normung (DIN) in Zukunft stärker zwischen gesetzlich notwendigen Mindestanforderungen und erhöhten weiteren Anforderungen unterschieden werden soll. Normen, die im Zuge der Bauleitplanung und der Bauaufsicht Anwendung finden, sollen öffentlich zugänglich gemacht werden.

Hilft ein Normen-Moratorium?

Ob hingegen ein pauschales Normen-Moratorium bei Bauvorschriften die dringend benötigte Verschlankung der deutschen Bau-Normen-Landschaft (Stichwort Gebäudetyp E) bewirkt ist fraglich, weil es letztlich den Ist-Zustand festschreibt, der günstiges Bauen/Wohnen unmöglich macht. Wissenschaftliche Erkenntnisse können auch in diesem Bereich neue Notwendigkeiten erzeugen. Viel eher sollten bestehende Normen als kostentreibende Faktoren überprüft und zurückgeschraubt werden. Eine Hilfe für die mittelständischen Planungsbüros wäre hier die seitens des BMWSB versprochene Liste über mögliche Vereinfachungen und Abweichungsmöglichkeiten. Diese würde für Rechtssicherheit und echte Flexibilität in der Planung sorgen.

Ein Schritt vor, zwei zurück? Was wird mit der AfA?

Mit Blick auf den Wohnungsbau setzt sich der BDB auch weiter für zinsverbilligte Kredite und eine Aussetzung der Grund(erwerbs)steuer ein. Der Verweis des Bundesbauministeriums auf die jüngst geschaffene Sonder-AfA hat aufgrund des nun einberufenen Vermittlungsausschusses durch den Bundesrat einen faden Beigeschmack. Vermittlungsausschuss und Bundesrat sind nun dazu angehalten, die AfA im Zuge des Wachstum-Chancen-Gesetzes weder zu verschleppen noch zu verwässern.

Insgesamt bleibt bei dem Positionspapier das Gefühl zurück, man habe den Ball einfach erneut ins Feld des Bundes gespielt.

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Foto: KFW/ Thorsten Futh
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