Der Bundesrat hat in seiner heutigen Sitzung mehrheitlich einem Gesetzentwurf der Bundesregierung zugestimmt, der durch eine Änderung der Vergabeverordnung voraussichtlich dazu führen wird, dass nahezu alle öffentlichen Planungsaufgaben künftig nach den Regeln des EU-Rechts vergeben werden müssen.
Insbesondere die Kommunen als größte öffentliche Auftraggeber werden hiermit aufgrund fehlender Kapazitäten oftmals überfordert sein, worauf auch die Kommunalen Spitzenverbände hingewiesen haben.
Der BDB hat in den letzten Monaten und Jahren viel versucht, diese Entwicklung aufzuhalten und hat sich gemeinsam mit den Kammern und vielen anderen Verbänden entsprechend engagiert.
Auf Bundes- und Länderebene wurden viele verschiedene Gespräche geführt. Zudem schrieb der BDB das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) und die EU-Kommission an.
Aus unserer Sicht und aus der Perspektive der Planenden Berufe ist es nun äußerst bedauerlich, dass bei Bundesrat, Bundesregierung und Verwaltung die Sorgen überwiegen, die EU-Kommission könnte ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland eröffnen.
Der BDB wird nun weitere Gespräche führen, um die negativen Folgen für die Planerinnen und Planer möglichst abzumildern.