Die EU-Kommission hat mit Wirkung zum 1. Januar 2026 die bisher geltenden Schwellenwerte im Bundeshochbau geändert.
Ab sofort sind daher im Bundeshochbau alle Aufträge, die folgende Schwellenwerte erreichen oder überschreiten, verbindlich EU-weit auszuschreiben:
1. Klassische Auftraggeber (Öffentliche Auftraggeber)
2. Sektorenauftraggeber
3. Konzessionsgeber
4. Auftraggeber im Bereich Verteidigung und Sicherheit: