Mit dem Infrastruktur-Zukunftsgesetz sollen Genehmigungsverfahren für Verkehrs- und Infrastrukturprojekte schneller, digitaler und effizienter werden. Betroffen sind unter anderem Schienenwege, Bundesfernstraßen, Brücken, Wasserstraßen, Flughäfen sowie Hochwasser- und Küstenschutzanlagen.
Für Planerinnen und Planer bringt das Gesetz spürbare Veränderungen mit sich: Planunterlagen sollen künftig grundsätzlich digital eingereicht werden, Fristen werden verkürzt und vorbereitende Maßnahmen können unter bestimmten Voraussetzungen früher beginnen. Zugleich werden Umweltprüfungen teilweise reduziert, einzelne Bahnmaßnahmen von der Planfeststellung befreit und Infrastrukturvorhaben im Rahmen behördlicher Abwägungen stärker gewichtet.
Mit den beschleunigten Verfahren wächst jedoch auch die Verantwortung der Vorhabenträger und ihrer Planungsbüros. Vollständige, widerspruchsfreie und digital strukturierte Unterlagen werden noch wichtiger. Zudem müssen weiterhin erforderliche Fachgenehmigungen und Nachweise frühzeitig geprüft und koordiniert werden.
Das aufbereitete Informationspapier stellt die wichtigsten Neuerungen kompakt zusammen und zeigt, welche praktischen Konsequenzen sich für Planung, Projektsteuerung und Beratung ergeben.