Direkt zum Inhalt wechseln
14. Januar 2025 | Aus der Branche | Nordrhein-Westfalen

ArchitektIn werden: Schon die Wahl des Studiengangs ist entscheidend

Der Weg zur Kammerfähigkeit als ArchitektIn in Nordrhein-Westfalen erfordert eine sorgfältige Planung bereits bei der Wahl des Studiengangs.
Bildquelle: Pexels

Die Berufsbezeichnungen „ArchitektIn“, „InnenarchitektIn“, „LandschaftsarchitektIn“ und „StadtplanerIn“ sind gesetzlich geschützt. Nur wer in die Liste seiner Fachrichtung eingetragen ist, darf sie führen. Wir erläutern euch, welche Kriterien erfüllt sein müssen, um die geschützte Berufsbezeichnung „ArchitektIn“ führen zu dürfen.

Studienwahl und Voraussetzungen

Entscheidend für die Kammerfähigkeit ist ein abgeschlossenes Hochschulstudium in den Fachrichtungen Architektur, Innenarchitektur, Landschaftsarchitektur oder Stadtplanung mit einer Regelstudienzeit von mindestens acht Semestern. Dies entspricht in der Regel einem Bachelor- oder Masterabschluss mit mindestens 240 ECTS-Punkten. Darüber hinaus müssen auch die Studieninhalte bestimmte Anforderungen erfüllen.

Ein Liste der Hochschulen, deren Studiengänge die Anforderungen der Architektenkammer NRW erfüllen, ist unter folgendem Link zu finden: Liste der Hochschulen

Berufspraktische Zeit und Junior-Mitgliedschaft

Nach dem Studium ist eine zweijährige berufspraktische Zeit vorgeschrieben, die bei der AKNW angezeigt werden muss. Während dieser Phase können AbsolventInnen eine Junior-Mitgliedschaft in der AKNW beantragen und dürfen die Bezeichnung „Junior-ArchitektIn“ führen. Diese Mitgliedschaft bietet zahlreiche Vorteile, darunter u.a. Beratung beim Berufseinstieg und die Möglichkeit, Teil eines professionellen Netzwerks zu werden.

Weiterbildung und Eintragung in die Architektenliste

Begleitend zur berufspraktischen Zeit sind Weiterbildungsmaßnahmen im Umfang von 112 Stunden zu absolvieren. Die Inhalte dieser Weiterbildungen sind in der Durchführungsverordnung zum Baukammerngesetz NRW sowie in der Fort- und Weiterbildungsordnung der AKNW festgelegt. Nach erfolgreichem Abschluss der Praxiszeit und der Weiterbildungen kann die Eintragung in die Architektenliste der AKNW beantragt werden, wodurch das Führen der Berufsbezeichnung „Architekt*in“ erlaubt ist. Der BDB.NRW bietet hier für ein flexibeles Weiterbildungsprogramm an, das es ermöglicht innerhalb von zwei Jahren alle nötigen Weiterbildungspunkte in den richtigen Themengebieten zu sammeln.

 Die Wahl des richtigen Studiengangs mit einer ausreichenden Regelstudienzeit ist der erste Schritt auf dem Weg zur Kammerfähigkeit als ArchitektIn in NRW. Durch die Kombination von fundierter akademischer Ausbildung, praktischer Erfahrung und kontinuierlicher Weiterbildung wird sichergestellt, dass angehende ArchitektInnen den hohen Anforderungen des Berufsstandes gerecht werden und die geschützte Berufsbezeichnung führen dürfen.

Nachrichten alle Nachrichten

17. Juni 2026 | Verbandsnachrichten Regensburg

Fachexkursion der BG Regensburg nach Quedlinburg

Quedlinburg, Fachwerk, Kaisergeschichte: Die Exkursion führte 18 Teilnehmer in eine der bedeutendsten historischen Städte Deutschlands. Neben Architektur und Denkmalpflege standen auch 1.000 Jahre deutsche Geschichte im Mittelpunkt.
17. Juni 2026 | Verbandsnachrichten Bund

BDB und HVV: Neuer Kooperationspartner für Versicherungsschutz von Architekten und Ingenieuren

Der BDB kooperiert ab sofort mit der HVV Heitmann Versicherungsmakler und Vermögensberatung GmbH, einem spezialisierten Partner, der Architekten und Ingenieuren nicht nur optimalen Versicherungsschutz bietet, sondern sie auch rundum Haftungsfragen und im Schadenfall aktiv begleitet.
16. Juni 2026 | Verbandsnachrichten Lüdenscheid

Exkursion ins Ernst May-Haus & Deutsches Architektur Museum

Die Bezirksgruppe Lüdenscheid des BDB lädt gemeinsam mit der BDB-Ostkurve am 24. Juli 2026 zu einer spannenden Architektur-Exkursion nach Frankfurt am Main ein.
16. Juni 2026 | Aus der Branche Bund

B_I MEDIEN mit Service zur Entlastung bei Vergabeverfahren

Vergabeverfahren binden Personal und Know-how, das bei vielen kommunalen Einrichtungen und Unternehmen knapp ist. B_I MEDIEN übernimmt bei Bedarf die komplette Abwicklung des Verfahrens als Dienstleistung – von der Bekanntmachung bis zur Dokumentation.
15. Juni 2026 | Aus der Branche Sachsen-Anhalt

35 Jahre Ingenieurkammer Sachsen-Anhalt

Am 04. Juni 2026 feierte die Ingenieurkammer Sachsen-Anhalt mit einer Festveranstaltung im Gesellschaftshaus Magdeburg ihr 35jähriges Bestehen.
11. Juni 2026 | Aus der Branche Regensburg

Rückblick: Büroluft schnuppern 2026

Offene Türen, spannende Einblicke und viele gute Gespräche: Beim diesjährigen Büroluft schnuppern nutzen zahlreiche Besucherinnen und Besucher die Gelegenheit, Architektur- und Ingenieurbüros in Regensburg kennenzulernen.
11. Juni 2026 | Verbandsnachrichten Bund

Das war der HCUxBDB-Dialog 2026 - Mit dem Wasser planen und bauen

Rund 90 Gäste, BDB-Mitglieder, Interessierte und Studierende kamen am 5. Juni 2026 an der HafenCity Universität Hamburg zusammen. Im Mittelpunkt: der Umgang mit Wasser als Risiko, Ressource und gestaltendes Element klimaresilienter Räume.
10. Juni 2026 | Verbandsnachrichten Bund

BDB-Frauen-Netzwerktreffen erstmalig in Hessen

BDB-Baumeisterinnen aus Baden-Württemberg, Hessen, Rheinland-Pfalz und dem Saarland treffen sich in Wiesbaden
10. Juni 2026 | Aus der Branche Bund

Neue Runde: Wettbewerb „Auf IT gebaut – Bauberufe mit Zukunft“ 2027 gestartet

Der BDB ist erneut Mitauslober des Wettbewerbs „Auf IT gebaut – Bauberufe mit Zukunft“ des RKW Kompetenzzentrums. Seit 2002 werden jährlich praxisnahe zukunftsweisende IT- Lösungen von Auszubildenden, Studierenden, jungen Fachkräften und Start-ups der Bauwirtschaft ausgezeichnet.
8. Juni 2026 | Aus der Branche Niedersachsen

Kammern laden zum Wassertag ein

Architektenkammer und Ingenieurkammer Niedersachsen veranstalten am 16. Juni 2026 den Wassertag in Hannover.