Mit fachlichen Stellungnahmen nimmt der BDB Einfluss auf die Gesetzgebung, die das Planen und Bauen betrifft und erfüllt so eine seine Kernaufgaben. So geschah es zuletzt Ende April – der BDB nahm Stellung zum Referentenentwurf des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen zur Modernisierung des Städtebau- und Raumordnungsrechts!
Begrüßt wird grundsätzlich die Zielrichtung des Entwurfs: Angesichts von Fachkräftemangel, steigenden Baukosten, Wohnraummangel, Klimaanpassung und Digitalisierung sei eine Weiterentwicklung des Bauplanungsrechts dringend erforderlich.
Positiv bewertet der BDB insbesondere die stärkere Gewichtung des Wohnungsbaus, die geplanten Verfahrensvereinfachungen, den Abbau von Mehrfachprüfungen sowie die stärkere Verankerung von Klimaresilienz. Beschleunigung darf jedoch nicht zulasten materieller Schutzziele gehen.
Kritisch sieht der BDB unrealistische Fristen für kommunale Entscheiderinnen und Entscheider, etwa bei Umweltprüfungen, wenn naturschutzrechtliche Kartierungen regelmäßig neun bis zwölf Monate dauern.
Der BDB fordert außerdem eine bessere personelle Ausstattung der Verwaltungen, klarere Zuständigkeiten bei Stellungnahmen öffentlicher Stellen sowie praxistaugliche digitale Veröffentlichungsformate. Vereinfachte Verfahren sollten auch bei der Aufhebung veralteter Bauleitpläne möglich sein. Begrüßt werden zudem Regelungen zu Schutzräumen, wassersensibler Stadtentwicklung, Wasserstoffinfrastruktur und mehr Wohnen in Kerngebieten.
Insgesamt unterstützt der BDB das Ziel, Planungs- und Genehmigungsverfahren schneller, klarer und praxistauglicher zu gestalten.