Der Bund Deutscher Baumeister, Architekten und Ingenieure begrüßt Vereinfachung, weniger Bürokratie und Erhalt des Losgrundsatzes – warnt aber vor zu weitreichenden Ausnahmen bei Infrastrukturvorhaben
Berlin, 8. Mai 2026. Der BDB begrüßt ausdrücklich, dass der Losgrundsatz als zentrales Instrument mittelstandsfreundlicher Vergabepraxis im Kern erhalten bleibt. Zugleich warnt der Verband davor, dass die weitreichenden Ausnahmemöglichkeiten bei Infrastrukturvorhaben in der Praxis zu einer deutlichen Schwächung des Mittelstandes bei Planung und Bauausführung führen könnten.
Der Deutsche Bundestag hatte den Gesetzentwurf am 23. April 2026 beschlossen. Heute hat der Bundesrat das Gesetz verabschiedet. Ziel des Gesetzes ist es, Vergabeverfahren zu vereinfachen, zu digitalisieren und Investitionen schneller umzusetzen. Zu den Änderungen zählt insbesondere die Neuordnung des Losgrundsatzes im neuen § 97a GWB.
„Der BDB begrüßt, dass der Losgrundsatz nicht grundsätzlich aufgegeben wird. Teil- und Fachlose sind kein bürokratisches Hindernis, sondern ein Garant für Wettbewerb, Qualität, regionale Wertschöpfung und die Beteiligung kleiner und mittlerer Unternehmen an öffentlichen Aufträgen“, erklärt der BDB.
Kritisch sieht der BDB die neu eingeführten Ausnahmetatbestände. Künftig soll bei bestimmten Infrastrukturvorhaben, insbesondere im Zusammenhang mit Mitteln des Sondervermögens Infrastruktur und Klimaneutralität, eine Abweichung vom Losgrundsatz auch aus zeitlichen Gründen möglich sein.
„Beschleunigung ist notwendig. Aber Beschleunigung darf nicht bedeuten, dass der Mittelstand aus der öffentlichen Beschaffung herausgedrängt wird. Gerade bei Verkehrsinfrastrukturvorhaben besteht die Gefahr, dass zeitlicher Druck künftig sehr schnell als Begründung für Gesamtvergaben herangezogen wird“, so der BDB.
Der Verband sieht insbesondere die Gefahr, dass die Hürde für Gesamtvergaben in der Praxis zu niedrig angesetzt wird. Wenn bereits drohende Nutzungseinschränkungen von Infrastruktur als zeitlicher Grund ausreichen können, droht aus Sicht des BDB eine erhebliche Ausweitung großvolumiger Gesamtvergaben. Dies könnte dazu führen, dass kleinere und mittlere Büros sowie regionale Unternehmen seltener unmittelbar an öffentlichen Aufträgen beteiligt werden.
Als zu schwach bewertet der BDB die Regelung, wonach Auftraggeber bei Gesamtvergaben ihre Auftragnehmer verpflichten können, die Interessen kleiner und mittlerer Unternehmen bei der Vergabe von Unteraufträgen zu berücksichtigen.
Der BDB fordert deshalb, die Anwendung des neuen § 97a GWB eng zu begleiten und die Auswirkungen auf mittelständische Planungs- und Bauunternehmen systematisch zu evaluieren. Maßstab müsse sein, ob kleine und mittlere Unternehmen weiterhin reale Chancen auf eine direkte Beteiligung an öffentlichen Aufträgen haben.
„Schnelleres Bauen gelingt nicht durch die Schwächung des Losgrundsatzes. Es gelingt durch bessere Vorbereitung, klare Planungsgrundlagen, digitale Verfahren, ausreichend qualifizierte Vergabestellen und rechtssichere Ausschreibungen. Wer Infrastruktur schneller realisieren will, muss Planung stärken – nicht Wettbewerb und Vielfalt im Vergabeverfahren schwächen“, so der BDB abschließend.