Die KfW informiert über mehrere Änderungen in Förderprogrammen, die für Architektinnen, Architekten und Ingenieurinnen und Ingenieure in der Beratung und Planungspraxis relevant sind.
Im Programm Klimafreundlicher Neubau (KFN) für Wohn- und Nichtwohngebäude werden die Förderstufen „Effizienzhaus 55 – Wohngebäude“ sowie „Effizienzgebäude 55 – Nichtwohngebäude“ verlängert. Anträge können – vorbehaltlich verfügbarer Bundesmittel – bis spätestens 31. Dezember 2026 bei der KfW eingehen. Die befristete Förderung soll insbesondere zur Aktivierung des Bauüberhangs beitragen. Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht.
Auch beim Programm „Jung kauft Alt“ – Wohneigentum für Familien, Bestandserwerb (308) gelten ab 3. August 2026 neue Bedingungen: Die Förderhöchstsätze steigen auf 140.000 Euro (ein Kind), 160.000 Euro (zwei Kinder) und 180.000 Euro (ab drei Kindern). Neu ist zudem die Möglichkeit, statt einer Sanierung auf Effizienzhaus-Standard auch energetische Einzelmaßnahmen umzusetzen. Voraussetzung sind u. a. Heizungstausch (mind. 65 % erneuerbare Energien), Fenster- und Fassadensanierung sowie Dämmmaßnahmen. Maßgeblich bleiben die technischen Anforderungen der BEG EM und die entsprechende Nachweisführung.
Aktualisiert wurde außerdem das Infoblatt zu den förderfähigen Maßnahmen und Leistungen für die Programme Klimafreundlicher Neubau, Klimafreundlicher Neubau im Niedrigpreissegment und Wohneigentum für Familien. Neu aufgenommen wurden Erläuterungen zur Erweiterung beziehungsweise zum Ausbau bestehender Gebäude sowie zur Abgrenzung förderfähiger und nicht förderfähiger Kosten nach DIN 276. Das Infoblatt ist damit eine wichtige Grundlage für Energieeffizienz-Expertinnen und -Experten bei der Bestätigung zum Antrag und der Bestätigung nach Durchführung.
Die aktualisierten Unterlagen stehen im KfW-Partnerportal zur Verfügung. BDB-Mitglieder sollten die Änderungen frühzeitig in der Fördermittelberatung, Kostenermittlung und Projektkommunikation berücksichtigen.