Aktuell von der Bundesregierung veröffentlichte Zahlen zum sozialen und gemeinnützigen Wohnungsbau zeigen ein alarmierendes Bild: In den Jahren 2021 bis 2025 sank der Bestand an Sozialmietwohnungen um fast 100.000 Wohnungen, obwohl in diesem Zeitraum auch knapp 150.000 Wohnungen mit Miet- und Belegungsbindung geschaffen wurden. Für die kommenden Jahre geht die Bundesregierung davon aus, dass jährlich weitere rund 55.000 Sozialmietwohnungen aus der Bindung fallen könnten.
Immerhin: Der Anteil des sozialen Wohnungsbaus an den Baugenehmigungen stieg laut Bundesregierung zwischen 2022 und 2025 von 7 auf 13 Prozent. Außerdem sind für 2027 Bundesfinanzhilfen von 5 Milliarden Euro vorgesehen, für 2028 und 2029 jeweils 5,5 Milliarden Euro.
Für den BDB ist trotzdem klar: Sozialer Wohnungsbau braucht nicht nur höhere Förderansätze, sondern vor allem Verlässlichkeit! Projekte müssen über mehrere Jahre sicher geplant, bewilligt, finanziert und gebaut werden können. Förderstopps, unklare Zuständigkeiten und uneinheitliche Länderprogramme bremsen genau dort, wo bezahlbarer Wohnraum dringend gebraucht wird.
Besonders deutlich wird der Handlungsdruck bei den Kosten. Die Bundesregierung beziffert die veranschlagten Gesamtkosten neuer geförderter Sozialmietwohnungen auf deutlich über 300.000 Euro je Wohnung in den Jahren 2023 bis 2025. Umgerechnet entspricht das durchschnittlich rund 5.000 Euro pro Quadratmeter bei einer durchschnittlichen Wohnungsgröße von etwas über 60 Quadratmetern. Wichtig ist: Es handelt sich dabei um Gesamtkosten einschließlich Grundstückskosten und Baunebenkosten.
Diese Zahl darf deshalb nicht als reine Baukostenkennzahl missverstanden werden. Sie zeigt aber sehr deutlich, dass der soziale Wohnungsbau unter heutigen Rahmenbedingungen weiterhin extrem teuer ist!
Wenn bezahlbarer Wohnraum entstehen soll, muss die gesamte Kostenkette in den Blick genommen werden: Bodenpreise, Standards, Verfahren, Finanzierung, Förderung und Planungssicherheit.
Erfolgreiche Ansätze zur Kostenreduzierung gibt es längst. Ein Beispiel ist der in Schleswig-Holstein angewandte „Regelstandard Erleichtertes Bauen“, der häufig auch als „Schleswig-Holstein-Standard“ bezeichnet wird. Dort werden in der sozialen Wohnraumförderung einfachere, auf die technisch und rechtlich notwendigen Anforderungen konzentrierte Standards mit einer hohen Förderquote verbunden. So können Projekte wieder wirtschaftlicher werden und den sozialen Wohnungsbau ankurbeln.
Der BDB fordert daher eine aktive Bodenpolitik, verlässliche mehrjährige Förderprogramme, rechtssicher einfacheres Bauen und schnellere Verfahren. Dazu gehört auch, die nach wie vor ausstehende Gesetzgebung zum Gebäudetyp E endlich auf den Weg zu bringen. Sie kann einen wichtigen Beitrag leisten, um einfacheres, bedarfsgerechtes und kostengünstigeres Bauen rechtssicher zu ermöglichen. Planerinnen und Planer müssen dabei früh eingebunden werden, weil Kostensicherheit, Flächeneffizienz, Nachhaltigkeit und Genehmigungsfähigkeit in den frühen Leistungsphasen entschieden werden.