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31. Juli 2026 | Berufspolitik | Bund

KI-Verordnung in Kraft getreten : Was Planungsbüros jetzt prüfen sollten

Viele Planungsbüros nutzen bereits KI-Systeme, etwa für Texte, Recherchen, Visualisierungen, Büroprozesse oder erste Projektanalysen. Mit dem KI-Service-Desk der Bundesnetzagentur und dem KI-Compliance-Kompass gibt es nun eine zentrale Orientierungshilfe zur europäischen KI-Verordnung.
Bild: iStock, inkoly

Künstliche Intelligenz ist in vielen Architektur- und Ingenieurbüros bereits Teil des Arbeitsalltags. Sie unterstützt bei Recherchen, Protokollen, Ausschreibungstexten, Präsentationen, Variantenvergleichen, Bild- und Textentwürfen oder internen Büroprozessen. Gleichzeitig stellt die europäische KI-Verordnung neue Anforderungen an den verantwortungsvollen Einsatz von KI-Systemen.

Seit dem 29. Juli 2026 gilt das sogenannte KI-Marktüberwachungs-und-Innovationsförderungs-Gesetz (KI-MIG), außerdem gilt ab dem 2. August 2026 Artikel 50 der Europäischen KI-Verordnung. Darin werden Transparenzverpflichtungen für Anbieter und Betreiber bestimmter KI-Systeme, einschließlich generativer und interaktiver KI-Systeme und Deepfakes, festgelegt.

Die Bundesnetzagentur unterstützt Unternehmen, Behörden und Organisationen bei der Umsetzung der KI-Verordnung in Deutschland mit einem KI-Service-Desk. Dort steht auch der KI-Compliance-Kompass zur Verfügung. Das Online-Tool bietet eine erste Orientierung, ob ein eingesetztes KI-System unter die KI-Verordnung fällt und welche Risikoklasse oder Pflichten eine Rolle spielen könnten.

Für Planungsbüros ist das besonders relevant, weil KI nicht nur in allgemeinen Büroanwendungen genutzt wird. Sie kann auch in fachnahe Prozesse hineinwirken: Entwurfsunterstützung, BIM-nahe Anwendungen, Energie- und Nachhaltigkeitsbewertungen, Mengenermittlungen, Termin- und Kostenprognosen, Bewerbungen auf Vergabeverfahren oder Personalprozesse. Je näher ein KI-System an fachliche Entscheidungen, personenbezogene Daten oder sicherheitsrelevante Planungsfragen rückt, desto wichtiger werden Prüfung, Dokumentation und klare Verantwortlichkeiten.

Der BDB empfiehlt seinen Mitgliedern deshalb, den eigenen KI-Einsatz jetzt zu erfassen: Welche Systeme werden genutzt? Für welchen Zweck? Mit welchen Daten? Wer prüft die Ergebnisse fachlich? Werden personenbezogene oder projektsensible Informationen verarbeitet? Und kann nachvollzogen werden, ob KI-Ergebnisse nur unterstützend genutzt oder faktisch entscheidungsrelevant werden?

Der KI-Compliance-Kompass ersetzt keine rechtliche Beratung. Er ist aber ein sinnvoller erster Schritt, um den eigenen Handlungsbedarf besser einzuschätzen. Für kleine und mittlere Planungsbüros kann er helfen, Risiken früh zu erkennen, Mitarbeitende zu sensibilisieren und den Einsatz von KI sauber in die Büroorganisation einzubinden.

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