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15. Juli 2026 | Verbandsnachrichten | Bund

Neues GModG: Wir vermitteln das Wichtigste für Ihre Planungspraxis!

Das Gebäudemodernisierungsgesetz ist beschlossen. Mit zwei aufeinander abgestimmten Web-Seminaren informiert der BDB über die neuen gesetzlichen und technischen Anforderungen – getrennt nach Wohn- und Nichtwohngebäuden.

Am 10. Juli 2026 wurde im Bundesrat das „Gesetz zur Einsparung von Energie und zur Modernisierung der Wärmeversorgung in Gebäuden“, kurz Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG), beschlossen. Damit werden wesentliche Regelungen des bisherigen Gebäudeenergiegesetzes neu geordnet. Auf Eigentümer, Planende und ausführende Unternehmen kommen neue Anforderungen ihrer Planungs- und Beratungspraxis zu.

Betroffen sind unter anderem die Planung und Bewertung von Heizungsanlagen, die energetischen Anforderungen an Neubauten und Bestandsgebäude sowie die Nachweise zu Treibhausgasemissionen und zur Lebenszyklusbilanzierung. Da sich die Vorgaben für Wohn- und Nichtwohngebäude teilweise deutlich unterscheiden, widmet der BDB beiden Gebäudetypen jeweils ein eigenes halbtägiges Web-Seminar.

Die Teilnehmenden erhalten von unserem Experten Dipl.-Ing. Architekt Stefan Horschler einen praxisnahen Überblick darüber, welche Änderungen für Neubau und Bestand gelten und zu welchen Zeitpunkten die einzelnen Regelungen in Kraft treten. Dabei werden die Auswirkungen auf die tägliche Arbeit von Planer sowie Energieberater anhand konkreter Anforderungen erläutert.

Zu den zentralen Themen gehören:

  • die neuen Anforderungen an zu errichtende Gebäude,
  • Änderungen der Referenztechnik und der Primärenergiefaktoren,
  • die Neuregelung der Vorgaben für den Einbau von Heizungen,
  • die Funktionsweise und stufenweise Verschärfung der sogenannten Biotreppe,
  • neue Anforderungen an die Gebäudeautomation bei Nichtwohngebäuden,
  • Änderungen beim sommerlichen Wärmeschutz nach DIN 4108-2,
  • Neuerungen der DIN/TS 18599,
  • zusätzliche Nachrüstpflichten für Nichtwohngebäude sowie
  • der Einstieg in die Treibhausgas- und Lebenszyklusbilanzierung nach DIN SPEC 91606

Besondere Bedeutung gewinnt künftig die Ökobilanzierung des gesamten Gebäudes: Sie wird ab dem 1. Januar 2028 für neue Gebäude mit mehr als 1.000 Quadratmetern Nutzfläche und ab dem 1. Januar 2030 für alle neu zu errichtenden Gebäude verpflichtend. Damit werden neben der Energie im Gebäudebetrieb zunehmend auch die Klimawirkungen der eingesetzten Materialien und Bauteile relevant.

Die beiden Web-Seminare

Das neue Gebäudemodernisierungsgesetz – Wohngebäude im Fokus
Im Mittelpunkt stehen die Anforderungen an den Wohnungsneubau und an bestehende Wohngebäude sowie die neuen Rahmenbedingungen für den Einbau und Austausch von Heizungsanlagen.

Weitere Informationen und Anmeldung zum Schwerpunkt Wohngebäude

Das neue Gebäudemodernisierungsgesetz – Nichtwohngebäude im Fokus
Das zweite Seminar behandelt die besonderen energetischen Anforderungen an Nichtwohngebäude, darunter neue Nachrüstregelungen und die ausgeweitete Pflicht zur Gebäudeautomation.

Weitere Informationen und Anmeldung zum Schwerpunkt Nichtwohngebäude

Beide Veranstaltungen vermitteln das notwendige Handwerkszeug, um Bauherr künftig fachgerecht zu beraten und Projekte sicher nach den neuen gesetzlichen und technischen Anforderungen zu planen.

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