Der Bund Deutscher Baumeister, Architekten und Ingenieure lehnt den Vorschlag der EU-Kommission ab, das europäische Vergaberecht künftig in einer unmittelbar geltenden Verordnung zu regeln. Gemeinsame europäische Grundsätze sind richtig, aber dafür reicht eine Richtlinie aus!
Eine EU-Verordnung würde den nationalen Gestaltungsspielraum erheblich einschränken. Deutschland hat mit dem Vergabebeschleunigungsgesetz gerade eigene Vereinfachungen beschlossen und arbeitet an einer Reform der Unterschwellenvergabeordnung. Solche passgenauen Weiterentwicklungen müssen möglich bleiben.
Besonders gefährlich wäre ein europäisches Einheitsrecht für die kleinen und mittleren Planungsbüros in Deutschland. Ihre Arbeit ist geprägt von projektbezogenen Kooperationen und einer ganzheitlichen Planung über neun Leistungsphasen. Werden diese Besonderheiten nicht berücksichtigt, drohen schlechtere Zugangschancen bei öffentlichen Aufträgen – zulasten von Vielfalt und Planungsqualität.
Auch Planungswettbewerbe und die Vergütung von Planungsleistungen kommen im Vorschlag zu kurz. Kreative und geistige Leistungen dürfen nicht als kostenlose Vorleistungen behandelt werden. Planungswettbewerbe müssen auch im EU-Recht klar verankert und angemessen vergütet werden.
Ein zusätzlicher europäischer Harmonisierungsbedarf ist im Planungssektor nicht erkennbar. Dringender wäre es, innerhalb Deutschlands die unterschiedlichen Landesbauordnungen stärker zu vereinheitlichen. Europaweite Vergaben sind vor allem bei großvolumigen Bauvorhaben relevant. Selbst oberhalb der EU-Schwellenwerte gingen 2024 nur zwei Prozent der Zuschläge an Unternehmen aus einem anderen EU-Mitgliedstaat. Für Planungsleistungen weist die amtliche Vergabestatistik nicht einmal eine eigene grenzüberschreitende Quote aus!
„Eine EU-Verordnung bietet Auftraggebern, Planungsbüros und der Baukultur keinen erkennbaren Mehrwert. Für den Berufsstand und den Planungsstandort Deutschland wäre sie unnötig und gefährlich. Wir brauchen eine modernisierte Richtlinie, die den nationalen Spielraum sichert – für mittelstandsfreundliche Fach- und Teillosvergaben, qualitätsorientierte Planungswettbewerbe und eine faire Vergütung von Planungsleistungen“, so BDB-Hauptgeschäftsführer Martin Wittjen.