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11. Februar 2026 | Aus der Branche | Bund

Aktivrente: Steuerfreibetrag für Arbeiten nach Erreichen der Regelaltersgrenze

Das Bundesfinanzministerium hat einen "FAQ-Katalog" zum Aktivrentengesetz veröffentlicht. Hier finden Sie die wichtigsten Punkte dazu!
Bild: Loufre auf Pixabay

Mit der Aktivrente wurde zum 1. Januar 2026 ein neuer Steuerfreibetrag eingeführt: Wer die Regelaltersgrenze erreicht hat und weiter sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist, kann künftig bis zu 2.000 Euro Arbeitslohn pro Monat steuerfrei erhalten. Wichtig: Es handelt sich um eine Orientierungshilfe ohne Rechtsbindung; die Entscheidung im Einzelfall trifft das zuständige Finanzamt.

Worum geht es?

  • Steuerfrei bis 2.000 €/Monat für Arbeitslohn aus nichtselbständiger sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung nach Erreichen der Regelaltersgrenze.

  • Gilt ab dem Folgemonat nach Erreichen der Regelaltersgrenze und nur für Monate, in denen die Voraussetzungen vorliegen.

  • Arbeitgeber müssen den Freibetrag im Lohnsteuerabzug berücksichtigen.

Wichtige Hinweise für die Praxis

  • Minijobs sind nicht begünstigt; im Übergangsbereich (Midijobs) kann die Aktivrente grundsätzlich greifen.

  • Sonderzahlungen (z.B. Weihnachtsgeld/Bonus) sind nur innerhalb der Monatsgrenze steuerfrei; nicht genutzte Freibeträge können nicht übertragen werden.

  • Bei mehreren Arbeitgebern kann der Freibetrag im Lohnsteuerabzug nicht gleichzeitig in mehreren Dienstverhältnissen genutzt werden; eine nachträgliche Berücksichtigung kann ggf. über die Steuererklärung erfolgen.

  • Die Aktivrente ändert nichts an der Sozialversicherungspflicht – sie wirkt sich „nur“ auf die Lohnsteuer aus.

Das vollständige Informationsblatt zur Aktivrente können Sie hier herunterladen

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