Der BDB sieht im geplanten Gebäudemodernisierungsgesetz einen Kurswechsel zum bisherigen GEG. Da der Gebäudesektor seine Klimaziele seit Jahren verfehlt und unklare Wärmeregeln Investitionen bremsen, braucht es klare, dauerhaft rechtssichere Leitplanken.
Gut ist, dass die Eckpunkte nun vorliegen und dass die Bundesregierung an der Einhaltung der Klimaziele festhalten will. Entscheidend ist die schnelle Umsetzung. Technologieoffenheit muss durch verlässliche Daten, qualifizierte Planung und einen planbaren Förderrahmen (BEG-Finanzierung bis 2029) flankiert werden. Heizungsentscheidungen wirken über Jahrzehnte: Gesamtkosten müssen Folgekosten wie CO₂ -Preise abbilden – dafür braucht es transparente, vergleichbare Verbraucherinformationen.
Der BDB unterstützt das Ziel, Klimaschutz und Wirtschaftlichkeit zu verbinden, warnt aber vor erneutem Richtungswechsel.
„Überwiegend CO₂ -frei“ und spätere Nachsteuerung reichen nicht, wenn kurzfristig keine Investitions- und Planungssicherheit entsteht. Nötig sind CO₂ -basierte, praxistaugliche Leitplanken und ein stabiler Rechtsrahmen.
Klimaziel 2045: offene Fragen
Wenn Deutschland ab 2045 kein CO₂ mehr emittieren soll, müssen Gebäude bis dahin CO₂ -neutral beheizt werden. Unklar bleibt:
Wärmeplanung, Soziales, Quartiere
Die Vereinfachung der kommunalen Wärmeplanung begrüßt der BDB ausdrücklich, weil hier ein zentraler Hebel zur Zielerreichung liegt; Voraussetzung ist verlässlicher Datenzugang. Bezahlbarkeit bleibt entscheidend – Mieterschutz ist dafür ein wichtiger Baustein. Der Quartiersansatz ist sinnvoll, darf aber klare Anforderungen und Verantwortung für die Klimaziele nicht ersetzen.
Erwartung an den Gesetzgeber
Der BDB erwartet ein Gebäudemodernisierungsgesetz, das Planungssicherheit, belastbare Datengrundlagen und verlässlich finanzierte Förderung zusammenführt – und damit praxistaugliche Klimaschutzmaßnahmen im Bestand ermöglicht. Es braucht Tempo!