Nach dem Bundesparlament hat nun heute auch der Bundesrat das sogenannte „Bau-Turbo“-Gesetz verabschiedet.
Mit dem Gesetz zur Beschleunigung des Wohnungsbaus und der Wohnraumsicherung will die Bundesregierung die Schaffung von bezahlbarem Wohnraum erleichtern und Genehmigungsverfahren spürbar beschleunigen. Der BDB begrüßt den politischen Willen zum Aufbruch, warnt aber vor Fehlsteuerungen und fordert eine verantwortungsvolle Umsetzung.
Mit dem „Bau-Turbo“ sollen insbesondere kommunale Verfahren vereinfacht und Entscheidungsfristen verkürzt werden. Bis zum 31. Dezember 2030 können Gemeinden künftig beim Bau von Wohngebäuden Abweichungen vom Bauplanungsrecht zulassen – vorausgesetzt, öffentliche Belange und nachbarliche Interessen bleiben gewahrt. Darüber hinaus erweitert das Gesetz die Möglichkeiten, zugunsten des Wohnungsbaus von Festsetzungen eines Bebauungsplans abzuweichen. Auch außerhalb von Bebauungsplangebieten kann künftig auf das Gebot verzichtet werden, dass sich Bauvorhaben zwingend in die nähere Umgebung einfügen müssen.
Ein weiterer Beschleunigungsfaktor: Reagiert eine Gemeinde innerhalb von drei Monaten nach Antragstellung nicht, gilt ihre Zustimmung automatisch als erteilt.
Das Gesetz enthält außerdem Sonderregelungen zur Genehmigung von militärischen Bauvorhaben im Außenbereich, sofern diese der Einsatzfähigkeit und Versorgungssicherheit der Bundeswehr dienen. Nach Ausfertigung und Verkündung tritt das Gesetz am Tag nach seiner Veröffentlichung in Kraft.
Der BDB hatte sich bereits im Gesetzgebungsverfahren zum „Bau-Turbo“ positioniert. In einer Stellungnahme würdigt der Verband ausdrücklich das Ziel, die drängende Wohnungsfrage durch schnellere Verfahren anzugehen. Bürokratieabbau und Planungssicherheit sind dringend notwendig, um den Wohnungsbau wieder in Schwung zu bringen.
Gleichzeitig ist klar: Planungsrecht ist kein Hemmnis, sondern Grundlage für nachhaltige Stadtentwicklung! Beschleunigung darf nicht auf Kosten von Qualität, Transparenz und Beteiligung gehen.
den politischen Mut, Verfahrenshürden zu hinterfragen
die Chance, Entscheidungsprozesse in den Kommunen effizienter zu gestalten
die Möglichkeit, mit flexibleren Rahmenbedingungen schneller auf lokale Wohnraumbedarfe zu reagieren
Trotz grundsätzlicher Unterstützung sieht der BDB im „Bau-Turbo“ auch Risiken und Lücken:
Die erneut kurze Beteiligungsfrist für Verbände im Vorfeld des Gesetzes war problematisch und erschwerte eine fundierte Mitwirkung.
Die neuen Regelungen sind kein Allheilmittel gegen die massiv gestiegenen Baukosten – ohne eine konsequente Entlastung bei Steuern, Energiepreisen und Materialkosten bleibt der Effekt begrenzt.
Der BDB warnt vor unkontrollierter Verdichtung und dem Verlust städtebaulicher Qualität, wenn kommunale Planungshoheit durch automatische Zustimmungsfiktionen geschwächt wird
Der BDB fordert, dass die Vereinfachungen auch dem Mittelstand zugutekommen – nicht nur großen Baukonzernen oder Investoren.
„Schnelligkeit darf nicht zum Selbstzweck werden. Wir brauchen Bauverfahren, die zügig, aber auch verantwortungsvoll und qualitätsbewusst sind“, so BDB-Präsident Christoph Schild.
Der BDB sieht im „Bau-Turbo“ einen wichtigen Schritt in die richtige Richtung, um dem Wohnungsmangel in Deutschland zu begegnen. Es braucht aber auch Umsicht und fachliche Qualität bei der Umsetzung: Beschleunigung ja – aber mit Augenmaß!
Der BDB wird das Inkrafttreten des Gesetzes und seine praktische Anwendung in den kommenden Monaten kritisch begleiten und sich weiterhin dafür einsetzen, dass Planungsqualität, Nachhaltigkeit und faire Wettbewerbsbedingungen im Mittelpunkt stehen.