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29. Juli 2022 | Berufspolitik | Bund

Reform der Gebäudeförderung – Klimaziele und Planungssicherheit gefährdet

Zum dritten Mal innerhalb eines halben Jahres wurde die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) umgestellt und die Mittel sowohl für den Neubau als auch für die Sanierung ohne Vorankündigung um 5 – 10 % gekürzt.

Zum dritten Mal innerhalb eines halben Jahres wurde die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) umgestellt und die Mittel sowohl für den Neubau als auch für die Sanierung ohne Vorankündigung um 5 – 10 % gekürzt. Hintergrund ist Berichten zufolge (wieder) die unzureichende Ausstattung der Fördertöpfe. Die Reduzierung der Förderung wird außerdem mit den gestiegenen Energiekosten begründet.

Damit sind die Klimaziele im Gebäudebereich, die nur mit der umfassenden Sanierung des Bestands erreicht werden, massiv gefährdet. Denn die wiederholte Reduzierung der Förderung bedeutet geringere Planungssicherheit. Zusammen mit dem Fachkräftemangel, den Lieferengpässen und den gestiegenen Materialkosten führt das zur Investitionszurückhaltung. Denn Eigentümer müssen nicht nur die gestiegenen Energiekosten, sondern müssten auch noch steigende Sanierungskosten bei gleichzeitig sinkender Förderung tragen. Und ob sich die Investition in höhere Energieeffizienz künftig schneller rentiert weil die Energiepreise weiter steigen, wie das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie meint, ist ungewiss. Auch wenn die Fokussierung auf den Bestand grundsätzlich richtig ist, sieht der BDB die Umstellung und Kürzung der Förderung daher kritisch.

Konkret werden mit den am 28. Juli 2022 in Kraft gesetzten und ab dem 15. August geltenden neuen Richtlinien u.a. Gasheizungen gar nicht mehr gefördert, Wärmepumpen statt mit bis 35 % nur noch mit 25 bis 30 %, Solarthermie statt mit 30 % nur noch mit 25 % oder z.B. Maßnahmen an der Gebäudehülle statt mit 20% nur noch mit 15 % bezuschusst. Einzelne Anträge zu den bisherigen Bedingungen können nur noch bis zum 14. August gestellt werden. Die Einzelheiten sind der Veröffentlichung im Bundesanzeiger hier zu entnehmen.

Unmittelbar nach Veröffentlichung der Neuregelung gab es im internen www.bdb-netzwerk.de für BDB-Mitglieder bereits ein Webseminarangebot hierzu.

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