Der BDB schließt sich der Position des Bundesverbands der Freien Berufe (BFB) zum geplanten „Gesetz zur steuerlichen Förderung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern im Rentenalter (Aktivrentengesetz)“ an.
Der aktuelle Regierungsentwurf sieht steuerliche Entlastungen ausschließlich für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer vor – Selbstständige bleiben bislang außen vor.
Diese einseitige Ausrichtung ist aus unserer Sicht nicht nachvollziehbar, denn der BDB vertritt Berufsgruppen, in denen angestellte und selbstständige Fachkräfte gleichermaßen tragende Säulen sind.
BFB und BDB begrüßen grundsätzlich die Zielsetzung des Aktivrentengesetzes, ältere Berufstätige stärker im Arbeitsmarkt zu halten oder zur Rückkehr in eine Tätigkeit zu motivieren. Gerade in den Freien Berufen ist der Arbeitskräftemangel bereits heute deutlich spürbar und wird durch den demografischen Wandel weiter verschärft.
Daher fordert der BFB, dass im Rahmen der gesetzlich vorgesehenen Evaluierung spätestens ab 2026 auch Selbstständige in die Förderung einbezogen werden sollen – mit einer umfassenden Wirkungskontrolle bis 2029. Dies wäre aus Sicht des Spitzenverbands ein „realistischer Schritt mit Signalwirkung“, der das politische Versprechen stärkt, Selbstständige nicht zu benachteiligen.
Der BDB teilt uneingeschränkt die Auffassung, dass eine Ungleichbehandlung zwischen Angestellten und Selbstständigen sowohl sachlich als auch gesellschaftlich nicht haltbar ist.
Gerade in den planenden und bauenden Berufen arbeiten viele Rentnerinnen und Rentner, die weiterhin aktiv bleiben wollen, bewusst selbstständig, um ihre Expertise flexibel einzubringen und ihre Zeiteinteilung selbst zu gestalten. Dass ausgerechnet diese Gruppe von der steuerlichen Förderung ausgeschlossen werden soll, widerspricht dem Ziel des Gesetzes, möglichst viel berufliche Erfahrung im Arbeitsmarkt zu halten.
Als Interessenvertretung zahlreicher angestellter wie selbstständiger Planerinnen und Planer, Architekten und Ingenieurinnen fordert der BDB die Bundesregierung auf, das Aktivrentengesetz im weiteren Verfahren um eine gleichberechtigte Berücksichtigung Selbstständiger zu erweitern.
Nur so kann das Gesetz seiner eigenen Zielsetzung gerecht werden: ältere Fachkräfte zu motivieren, ihre wertvolle Erfahrung auch im Rentenalter weiter einzubringen – unabhängig von der gewählten Erwerbsform.