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5. Januar 2026 | Berufspolitik | Bund

Neue EU-Schwellenwerte im Bundeshochbau veröffentlicht

Ab 1. Januar 2026 gelten neue Werte für die Pflicht zur EU-weiten Ausschreibung öffentliche Bauaufträge
Foto: Dušan Cvetanović auf Pexels.

Die EU-Kommission hat mit Wirkung zum 1. Januar 2026 die bisher geltenden Schwellenwerte im Bundeshochbau geändert.

Ab sofort sind daher im Bundeshochbau alle Aufträge, die folgende Schwellenwerte erreichen oder überschreiten, verbindlich EU-weit
auszuschreiben:

1. Klassische Auftraggeber (Öffentliche Auftraggeber)

  • Bauaufträge: 5.404.000 Euro
  • Liefer- und Dienstleistungsaufträge: 216.000 Euro
  • oberste und obere Bundesbehörden sowie vergleichbare Einrichtungen: 140.000 Euro

2. Sektorenauftraggeber

  • Bauaufträge: 5.404.000 Euro
  • Liefer- und Dienstleistungsaufträge: 432.000 Euro

3. Konzessionsgeber

  • Bau- und Dienstleistungskonzessionen: 5.404.000 Euro

4. Auftraggeber im Bereich Verteidigung und Sicherheit:

  • Bauaufträge: 5.404.000 Euro
  • Liefer- und Dienstleistungsaufträge: 432.000 Euro

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