Die Förderbedingungen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) wurden zum 21. Juli 2026 angepasst. Für private Eigentümerinnen und Eigentümer liegt der Zuschuss beim Einbau einer klimafreundlichen Heizung nach Angaben der KfW derzeit zwischen 30 und bis zu 80 Prozent der förderfähigen Kosten. Die konkrete Höhe hängt unter anderem von der Antragstellergruppe, dem Einkommen und möglichen Boni ab. Die aktuellen Förderbedingungen erläutert die KfW auf ihrer Website.
Der Zentralverband Sanitär Heizung Klima (ZVSHK) hat deshalb einen Online-Förderrechner für den Heizungstausch veröffentlicht. Insbesondere selbstnutzende Hauseigentümerinnen und Hauseigentümer können damit näherungsweise ermitteln, mit welchem Zuschuss sie im Rahmen der BEG rechnen können. Als Alternative weist der Rechner die steuerliche Förderung energetischer Maßnahmen nach § 35c Einkommensteuergesetz aus. Beide Förderwege können nicht miteinander kombiniert werden.
Das Ergebnis ist eine unverbindliche erste Orientierung. Maßgeblich bleiben die aktuellen Förderbedingungen und die individuelle Prüfung des Vorhabens. Zum Förderrechner des ZVSHK
Ergänzend bündelt der ZVSHK in einem neuen BEG-Informationsbereich Hinweise zu förderfähigen Heizsystemen, Boni, technischen Anforderungen und zur Antragstellung.
„Die Förderung ist nach wie vor notwendig, um die Wärmewende in Gang zu bringen“, erklärt ZVSHK-Hauptgeschäftsführer Daniel Föst. Der Verband reagiert mit dem Angebot nach eigenen Angaben auf die Verunsicherung durch wechselnde politische und förderrechtliche Rahmenbedingungen.
Für Mitglieder des BDB, die Modernisierungs- und Sanierungsprojekte begleiten, kann der Rechner eine erste Orientierung in Gesprächen mit Eigentümerinnen und Eigentümern bieten. Fördermöglichkeiten beeinflussen häufig bereits frühe Entscheidungen über Umfang, Technik und Finanzierung eines Vorhabens. Eine belastbare Förderprüfung und die fachgerechte Planung des gesamten Gebäudes kann das Online-Angebot jedoch nicht ersetzen.