Am 13.06.2023 verkündete die Ampel-Koalition ihre Einigung zum GEG.
Damit ist der Weg geebnet, um das GEG noch vor der Sommerpause in die parlamentarische Beratung zu geben.
Die Verzahnung des GEG mit der kommunalen Wärmeleitplanung ist ein großer Schritt in die richtige Richtung und wird ausdrücklich begrüßt. Diese Kopplung darf jedoch nicht aus der gesamtstaatlichen Verantwortung entbinden.
Der Fokus auf wasserstofffähige Gasheizungen ist im Zuge der Verfügbarkeit von grünem Wasserstoff neu zu bewerten, stellt zum jetzigen Zeitpunkt jedoch noch keine Lösung dar.
Die Entschärfung des GEG in Sachen „Einbau neuer Gas-Heizungen“ kann zwar unter dem Gesichtspunkt von effizientem Klimaschutz kritisiert werden, nimmt dem Gesetz jedoch gleichzeitig die soziale Sprengkraft, wodurch die Sozialverträglichkeit enorm erhöht wird.
Kritisch begleitet werden muss indes die Formulierung über „weitere(n) Modernisierungsumlage(n)“, welche das Kabinettspapier enthält. Diese dürfen nicht zum Anlass genommen werden, die Investitionslasten insbesondere im sozialen Wohnungsbau einseitig umzuschichten. Der Gesetzgeber ist daher aufgefordert, Eigentümern eine entsprechende Förderkulisse an die Hand zu geben.
Wichtig war es, den dritten nicht vor dem ersten Schritt zu gehen und regionale Besonderheiten, wie den planerischen und strukturellen Unterschieden zwischen Stadt und Land Rechnung zu tragen. Der gefundene Kompromiss der Ampel ermöglicht dies insbesondere durch die Einbindung der kommunalen Wärmeleitplanung.