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30. Juli 2025 | Berufspolitik | Bund

BDB nimmt Stellung zum Vergabebeschleunigungsgesetz

Eine mittelstandsfreundliche, transparente und effiziente Vergabepraxis ist essenziell. Ein Plädoyer für die faire, losweise Vergabe öffentlicher Aufträge!
BDB-Präsident Christoph Schild und BDB-Geschäftsführer Martin Wittjen auf dem Baumeistertag 2025. Foto: Gerlinde Wolf.

Der BDB nutzte die Möglichkeit, beim Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) eine Stellungnahme zum Referentenentwurf eines Gesetzes zur Beschleunigung der Vergabe öffentlicher Aufträge abzugeben.

Öffentliche Aufträge sind für viele Planungsbüros – insbesondere kleinere und mittlere – ein zentraler wirtschaftlicher Faktor. Eine mittelstandsfreundliche, transparente und effiziente Vergabepraxis ist daher essenziell.

Kritikpunkte und Forderungen im Überblick:

  • Mittelstandsfreundlichkeit sichern: Die geplante Ausnahmeregelung zur Losvergabe bei Projekten aus dem Sondervermögen (§ 97 Abs. 4 GWB) lehnt der BDB ab. Sie benachteiligt kleine und mittlere Büros und stärkt große Konzerne unverhältnismäßig.
  • Losweise Vergabe erhalten: Nur durch getrennte Ausschreibung von Planungs- und Bauleistungen können qualitativ hochwertige, unabhängige Planungen sichergestellt werden.
  • Zusammenrechnung der Auftragswerte befürwortet: Die neue Möglichkeit, Planungs- und Bauleistungen gemeinsam zu bewerten (§ 103 Abs. 3 GWB), aber getrennt zu vergeben, wird ausdrücklich begrüßt.
  • Bürokratie abbauen: Der BDB unterstützt die geplanten Erleichterungen bei Nachweisen, Eigenerklärungen und Eignungsanforderungen. Diese sind gerade für kleinere Büros eine große Entlastung.
  • Direktvergabe bis 50.000 €: Der BDB befürwortet die Einführung von Direktaufträgen bis zu diesem Schwellenwert.
  • Rechtsmittelverfahren vereinfachen: Die geplanten Änderungen zu Nachprüfungsverfahren vor den Vergabekammern und Oberlandesgerichten (§§ 157 ff. GWB) werden unterstützt.

Der BDB fordert den Gesetzgeber eindringlich auf, mittelständische Strukturen im Planungswesen aktiv zu schützen und zu stärken. Die geplanten Ausnahmen und Vereinfachungen dürfen nicht zum Einfallstor für eine schleichende Konzentration auf wenige Großakteure werden. Eine faire, losweise Vergabe und der Abbau bürokratischer Hürden sind keine Hindernisse – sie sind Grundvoraussetzungen für Qualität, Innovation und Wirtschaftlichkeit im öffentlichen Bau. Wer ernsthaft eine Beschleunigung will, muss gerade kleinen und mittleren Büros den Zugang zum Markt erleichtern – nicht erschweren.

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