Das Bundeskabinett hat am 12. Oktober 2022 den Entwurf eines „Gesetzes zur sofortigen Verbesserung der Rahmenbedingungen für die erneuerbaren Energien im Städtebaurecht“ sowie weitere punktuelle Änderungen im Bauplanungsrecht verabschiedet, die einen schnellen und unkomplizierten Beitrag zur Energiesicherheit leisten sollen. Damit soll der Ausbau von Windenergie- und Photovoltaik-Anlagen beschleunigt, die Produktion von Wasserstoff aus erneuerbaren Energien unterstützt und die Nutzung von Windkraft und Biomasse verbessert werden.
Auch wenn damit auf den ersten Blick keine klassischen Baufragen angesprochen werden, ist dies aus Sicht des BDB ein erfreulicher Schritt. Denn: die Versorgung mit Erneuerbaren Energien ist auch für die Wärmewende im Gebäudesektor wichtig! Genau deshalb ist es begrüßenswert, dass mit dieser „kleinen Energienovelle im Planungsrecht des BauGB Erleichterungen geschaffen werden sollen.