Die Bundesregierung plant die schnellere Umsetzung der Wärmewende. Im Koalitionsvertrag heißt es, dass jede ab 2025 neu eingebaute Heizung auf Basis von 65 Prozent erneuerbarer Energien betrieben werden soll. Diese Vorgabe soll nun bereits ab 2024 gelten. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klima sowie das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauen haben ein Konzeptpapier zur Umsetzung vorgelegt. Fernwärme soll neben Wärmepumpen künftig eine größere Rolle bei der Wärmeversorgung spielen. Für die Wärmewende werden mehrere Erfüllungsoptionen angedacht. Für den Bereich von Wohnungseigentümergemeinschaften aber auch für Gasetagenheizungen sollen künftig bei dem Ersatz einer individuellen Heizung Fristen für die Zentralisierung der Wärmeversorgung zu laufen beginnen. Für Härte- und Sonderfälle sowie bei kurzfristigen Havarien sollen Ausnahmen und Übergangslösungen möglich sein u.v.a.m.
Der BDB hat zu dem Konzeptpapier umfangreich Stellung genommen und die Expertise seiner Mitglieder eingebracht.