Kernidee: Genehmigungen sollen – sofern das jeweilige Fachrecht nichts anderes regelt – drei Monate nach Einreichung vollständiger Unterlagen als erteilt gelten, wenn bis dahin keine Entscheidung vorliegt. Das nennt man im Verwaltungsrecht „Genehmigungsfiktion“.
Wichtig ist aber: Eine „Genehmigung durch Fristablauf“ bestätigt nicht automatisch die materielle Rechtmäßigkeit. Wenn sich später herausstellt, dass etwas nicht zulässig war, kann die Behörde nachträglich einschreiten – und dann steht unter Umständen bereits ein Bauwerk. Das Risiko verlagert sich damit in der Praxis in Richtung Bauherrschaft und Planung.
Friederike Proff, stellvertretende Landesvorsitzende des BDB.NRW, ordnet das im WDR kritisch ein: „Dann muss unter Umständen, wenn etwas schiefgelaufen ist, die Baubehörde im Nachgang repressiv einschreiten, dann ist aber schon ein Bauwerk da, der Schaden ist groß.“
Als BDB.NRW stehen wir für Effizienz und Hürdenabbau – ja. Aber rechtssicher und ohne Haftungsfallen: weniger Normenballast (Fokus auf Gefahrenabwehr), stattdessen praxistaugliche Regeln und Verfahren, die das Planen & Bauen wirklich erleichtern.