Die Reform der HOAI bleibt eine zentral wichtige Forderung des BDB für die neue Legislaturperiode. Nun ist das vom Bundeswirtschaftsministerium beauftragte sog. Wirtschaftsgutachten veröffentlicht worden.
Der AHO – Ausschuss der Verbände und Kammern der Ingenieure und Architekten für die Honorarordnung e.V., dem der BDB angehört, bewertete die Ergebnisse folgendermaßen:
Nach erster Durchsicht stellen sich die Ergebnisse aus dem Honorargutachten in Bezug auf die Honorartafeln überwiegend positiv dar. Die wissenschaftlichen Ergebnisse wurden in vier verschiedenen Konstellationen dargestellt:
– Honorarwerte angepasst auf den Stand 2023 (bis zu diesem Zeitpunkt lagen statistische Daten vor)
– Honorarwerte einschließlich einer Prognose bis zum Jahr 2026
Diese Darstellung betrifft sowohl die Flächenplanungen als auch die Objekt– und Fachplanungen.
Bei den Objekt- und Fachplanungen wurden die beiden Zeitpunkte (2023, 2026) nochmals differenziert:
– Unter Berücksichtigung allgemeiner rechtlicher und technischer Veränderungen mit Korrekturanpassungen ab 1996
– Unter Berücksichtigung allgemeiner rechtlicher und technischer Veränderungen ab 2013.
Grundsätzlich ist darauf hinzuweisen, dass es sich bei dem Gutachten um eine wissenschaftliche Ausarbeitung im Ergebnis der Diskussion im informellen Begleitkreis des BMWK, an dem Vertreter von AHO, BAK und BIngK beteiligt waren, handelt. Die Vertreter von AHO, BAK und BIngK haben darauf gedrängt, dass in die Betrachtung bereits Prognosewerte einbezogen und diese bis 2026 dargestellt werden. Im Hinblick auf die eingetretene Verzögerung der HOAI-Novellierung aus politischen Gründen ist es realistisch, dass der Stand 2026 bei der Honoraranpassung berücksichtigt wird. Die Entscheidung wird jedoch im Verordnungsgebungsverfahren durch das Bundeswirtschaftsministerium getroffen, das die Aufgabe hat, den Referentenentwurf zur HOAI zu erstellen.
Grafik: AHO.
Der BDB wird die Koalitionsverhandlungen weiterhin eng begleiten und sich dafür stark machen, dass die Novellierung der HOAI Teil des Koalitionsvertrages wird und so schnell wie möglich – am besten noch 2025 – abgeschlossen wird.