Sie hat auch angekündigt, dass die Forderungen nach einer „Oldtimer-Regelung“ in einer Novelle aufgegriffen werden.
Warum muss ein Gebäude, das seit Jahrzehnten sicher genutzt wird, bei einer Sanierung plötzlich beweisen, dass es heutige Neubau-Standards erfüllt? Die Zukunft des Bauens liegt im Bestand. Deshalb kämpfen wir als BDB.NRW seit langem für eine praxisnahe Lösung. Die gute Nachricht: Unser Engagement zeigt Wirkung! Die Landesregierung adressiert die Oldtimer-Regelung nun ausdrücklich in der aktuellen Novelle der BauO NRW.
Der Ansatz ist so einfach wie effektiv: Bei Sanierungen werden die baurechtlichen Anforderungen aus dem Entstehungsjahr des Gebäudes zugrunde gelegt. Damit soll verhindert werden, dass bestehende Gebäude bei Umbaumaßnahmen zwingend auf das aktuelle Neubauniveau angehoben werden müssen, sofern keine unmittelbare Gefahr für Leib und Leben besteht. Ziel der Regelung ist es, durch reduzierten Normenaufwand kostengünstigeres und ressourcenschonendes Bauen im Bestand zu ermöglichen und den Erhalt grauer Energie zu fördern.
Dieser Erfolg zeigt: Das berufspolitische Engagement des BDB.NRW in der Architektenkammer Nordrhein-Westfalen und der Ingenieurkammer-Bau Nordrhein-Westfalen zahlt sich aus. Wir machen den Weg frei für eine echte Umbau-Kultur in Nordrhein-Westfalen.
Entscheidend ist jetzt die konkrete Ausgestaltung im Gesetzgebungsverfahren – damit aus dem politischen Signal spürbare Entlastung in der Praxis wird.