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7. August 2025 | Berufspolitik | Bund

Mittelstandsfreundliche Vergabe: Losgrundsatz bleibt erhalten!

Die Bundesregierung hat ein Gesetz zur Beschleunigung der Vergabe öffentlicher Aufträge beschlossen und hält an der losweisen Vergabe fest. Der BDB hatte dies in einer Stellungnahme an das BMWE gefordert.
Foto: Pexels.

Der BDB nutzte in der vergangenen Woche die Möglichkeit, beim Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) eine Stellungnahme zum Referentenentwurf eines Gesetzes zur Beschleunigung der Vergabe öffentlicher Aufträge abzugeben. Darin forderte er u. a. das Festhalten am zur Debatte stehenden losweisen Vergabeverfahren.

Öffentliche Aufträge sind für viele Planungsbüros – insbesondere kleinere und mittlere – ein zentraler wirtschaftlicher Faktor. Eine mittelstandsfreundliche, transparente, losweise und effiziente Vergabepraxis ist daher essenziell.

Der BDB, die Bundeskammern der Architekt:innen und Ingenieur:innen sowie andere Verbände der planenden Berufe begrüßen entsprechend ausdrücklich den Beschluss der Bundesregierung, bei der geplanten Reform der Vergabe öffentlicher Aufträge am Losverfahren festzuhalten!

In einer Pressemitteilung des BMWE heißt es dazu:

„Wir erhalten den Grundsatz der mittelstandsfreundlichen Vergabe und den Losgrundsatz. Mit einer eng beschränkten Ausnahmeregelung beschleunigen wir aber gewisse Vorhaben aus dem Infrastruktur-Sondervermögen durch eine Lockerung beim Losgrundsatz, um die dringend benötigten Investitionen mit den Mitteln des zeitlich befristeten Sondervermögens schnell tätigen zu können. Durch die enge Begrenzung der Ausnahme wird sichergestellt, dass der Mittelstand auch weiterhin aktiv an Vergabeverfahren der öffentlichen Hand teilnehmen kann.“

Zur Meldung des BMWE

Weitere begrüßenswerte Regelungen im neuen Gesetz:

  • Die Wertgrenze für Direktaufträge für Vergaben des Bundes wird von von 15.000 Euro auf 50.000 Euro erhöht.
  • Bei Direktaufträgen sind keine aufwendigen Verfahren erforderlich und keine Fristen einzuhalten. Das beschleunigt die Beschaffung erheblich.
  • Nachweis- und Dokumentationspflichten werden reduziert und beschleunigt.
  • Vergabe- und Nachprüfungsverfahren werden stärker digitalisiert.

Aus Sicht des BDB ist hier ein großer Schritt nach vorn gemacht worden – der Weg muss aber konsequent zu Ende gegangen werden. Die neuen Regelungen sind KMU-freundlich und können die Vergabe tatsächlich vereinfachen und beschleunigen.

Aber: Gerade im Bereich der Eigenerklärungen und Eignungsanforderungen ist vor allem für kleinere Büros noch viel Potenzial zur Reduzierung bürokratischer Hindernisse.

 

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