Wie das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) bekannt gab, hat die EU-Kommission neue Schwellenwerte für den Bundeshochbau festgelegt.
Ab dem 1. Januar 2024 müssen in diesem Bereich alle Aufträge, die folgende Schwellenwerte erreichen oder überschreiten, verbindlich EU-weit ausgeschrieben werden:
1. Klassische Auftraggeber
2. Konzessionsgeber
3. Auftraggeber im Bereich Verteidigung und Sicherheit:
4. (nachrichtlich) Sektorenauftraggeber:
Der BDB kritisiert, dass die Zusammenrechnung der Auftragswerte nach der Streichung von § 3 Abs. 7 Satz 2 VgV die kleinen und mittelständigen Planungsbüros mit einem zusätzlichen bürokratischen Aufwand belastet und den Wettbewerb beschränkt. Daran ändern auch die leicht angehobenen Schwellenwerte nichts!
Auch die kommunalen Auftraggeber sind mit EU-weiten Ausschreibungen häufig überfordert. In jedem Fall wird es zu Verzögerungen beim Planen und Bauen kommen. Gerade in dem aktuell schwierigen baukonjunkturellen Umfeld sind Bürokratieabbau und Vereinfachungen gefragt, statt neue Investitionshindernisse aufzubauen.
Vor dem Hintergrund dieser einschneidenden berufsrechtlichen Veränderung bot der BDB seinen Mitgliedern eine Vielzahl an Informationsveranstaltungen an. Bereits im September fand ein Kurz-Webinar zum Thema VgV-Verfahren statt.
BDB-Mitglieder können sich die Aufzeichnung des Webseminars im internen Bereich der BDB-Website anschauen. Melden Sie sich dazu hier an und klicken Sie auf „Mitgliedervorteile“.