Der BDB beteiligt sich an einer gemeinsamen Initiative der Bundesarchitektenkammer und weiteren Planer:innen-Verbänden die das Ziel hat, Planungs- und Genehmigungsprozesse zu verbessern und zu beschleunigen sowie klimagerechtes Planen und Bauen rechtssicher zu machen.
Die Kammern und Verbände der planenden Berufe wollen sich aktiv an diesem und weiteren Änderungsprozessen an der Baugesetzgebung beteiligen. Sie haben sich deshalb in einem Schreiben an die Bundesministerin für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen der Bundesrepublik Deutschland gewandt.
Orientierung und Entschlossenheit. Für ein schlankes und starkes Baugesetzbuch!
Sehr geehrte Frau Bundesministerin,
das Baugesetzbuch ist seit vielen Dekaden ein zentrales Fundament für demokratische Entscheidungsprozesse vor Ort. Seine Grundsätze und Instrumente machen die Städte und Gemeinden im Rahmen ihrer Planungshoheit handlungsfähig.
Ihr Haus hat sich – auf Basis des Koalitionsvertrages – vorgenommen, dass die Instrumente des Baugesetzbuchs effektiver und unkomplizierter zur Anwendung kommen können. Darum haben Sie einige Änderungen angestoßen. Auch die Unterzeichnenden sind zur Mitarbeit und Kommentierung dieser Änderungen eingeladen. Dafür danken wir ausdrücklich.
Gerne beteiligen wir uns an dem Entwicklungsprozess, müssen aber auch unserer Sorge Ausdruck verleihen, dass aktuell diskutierte räumlich wirksame Fachgesetze und eine Reihe von aktuell diskutierten Änderungen und Anpassungsvorschlägen zum Baugesetzbuch eher zu einer weiteren Verkomplizierung und Bürokratisierung des Bauplanungsrechtes beitragen könnten als zu Beschleunigung und zu entschlossenem Handeln.
Vor allem würden diese Änderungen dazu beitragen, dass das zentrale Instrument des Baugesetzbuchs – die Bauleitplanung – in seiner Handhabbarkeit beeinträchtigt und damit weiter geschwächt wird.
Darum bitten wir Sie eindringlich, die noch vorhandene Zeit der Legislaturperiode in eine grundständige Befassung mit folgenden Themen zu investieren.
1. Wir benötigen zur Erreichung der Klimaziele einen Vorrang für Klimaschutz und Klimaanpassung im §1 (5) des Baugesetzbuches, um vor Ort rechtssichere Abwägungsprozesse vorbereiten zu können, die die Freiheitsrechte der kommenden Generationen – im Sinne des Beschlusses des Bundesverfassungsgerichts von März 2021 – respektieren. Ansonsten kann die Breite der Kommunen kaum rechtssicher durchsetzen, dass neu zu bebauende Räume maximal flächensparend, mehrfach nutzbar und klimaneutral entstehen.
2. Erforderlich ist eine kohärente Zusammenarbeit und ein besseres Zusammenwirken zwischen allen Planungs- und Genehmigungsebenen – von der Bundesraumordnung über die Landes- und Regionalplanung und die Bauleitplanung bis hin zur Bauordnung. Gerade die Zielkonflikte zwischen Klimaanpassung und notwendigem Wohnungsbau lassen sich nach unserer Auffassung nur durch eine verstärkte regional orientierte Raumentwicklung lösen.
3. Die §34 und §35 des Baugesetzbuches werden zu oft als stiller Standard auf gemeindlicher Ebene akzeptiert, um die durch europäische und Bundesgesetzgebung verkomplizierte und eine fachlich sinnvolle Bauleitplanung mit einer verpflichtenden kommunalen Landschaftsplanung zu umgehen. Es sollte geprüft werden, wie im BauGB die steuernde Wirkung des Flächennutzungsplans für die räumliche Entwicklung gestärkt werden kann, um dieses Instrument verstärkt strategisch und ordnend zu nutzen.
4. Wir müssen dringend rechtlich systematisieren, dass landschaftlicher, landwirtschaftlicher, klimaangepasster sowie ökologisch wertvoller Freiraum produktiver Raum ist und als solcher zum Leben und Überleben in unseren Städten beiträgt.
5. Und grundsätzlich gilt: Jeder Boden, der den öffentlichen Händen gehört, muss das langfristige Fundament für die Ziele der Leipzig-Charta sein und eine blau-grüne, gerechte und produktive Stadtentwicklung ermöglichen. Insbesondere für bezahlbares Wohnen benötigen wir einen Rechtsrahmen, der es den Kommunen ermöglicht, das Vorkaufsrecht zu einem gemeinwohlorientiertes Handeln ermöglichenden Preis auszuüben.
die hier Unterzeichnenden sind allesamt Praktiker:innen und vertreten die Praxis der Architektur, des Städtebaus, der Stadtplanung und der Stadtentwicklung. Wir sind keine Träumer:innen – uns eint der Wille zum Erfolg. Darum wünschen wir uns ein Baugesetzbuch, das allen Investierenden, allen, die Landschaft, die Siedlungsräume, die Infrastruktur und die Gebäude gestaltenden Berufen und Unternehmen sowie allen öffentlichen Händen die richtigen Leitplanken für eine zukunftsfähige Stadtentwicklung setzt.
Gehen Sie mit uns ins Gespräch. Wir freuen uns auf Ihre Einladung!
Unterzeichnende
BAK BDA BDB BDLA DASL
Der BDB bedankt sich herzlich bei den Mitunterzeichnenden dieses Schreibens für die Initiative.