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24. Mai 2024 | Berufspolitik | Bund

BDB-Positionen zur Europawahl am 09. Juni 2024

Mit der Wahl können Planer:innen und der BDB als ihre Vertretung Einfluss auf den europäischen Rahmen ihrer Berufstätigkeit nehmen. Wir haben dazu eigene Positionen entwickelt.
Grafik: Jessica Kurz, BDB 2024.

Die Wahl zum Europäischen Parlament am 09. Juni 2024 ermöglicht den in der Architektur und im Bauingenieurwesen Tätigen, Positionen zu beziehen und Wege aufzuzeigen, um Einfluss auf den europäischen Rahmen ihrer Berufstätigkeit zu nehmen. Denn die Europäische Union beeinflusst nicht zuletzt die Berufsanerkennung, und damit die Qualität des Planens und Bauens, die Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI), die Vergabe von Planungsleistungen sowie den Rahmen für das klimafreundliche Planen und viele Normen und Regelwerke des Bauens.

Der BDB Bund Deutscher Baumeister, Architekten und Ingenieure fordert im Rahmen der EU-Wahl:

  • Die europarechtlichen Anforderungen an die Ausbildung müssen angemessen und zukunftsorientiert sein, um die bauliche Umwelt sicher, nachhaltig und gut zu gestalten.
  • Gute Leistungen muss auch gut entlohnt werden. Gegen Preisdumping von Selbständigen und der Angestellten in Planungsberufen ist durch ein angepasstes Vergaberecht vorzugehen.
  • Der Schwellenwert für die EU-weite Ausschreibung von Planungsleistungen ist auf mindestens 750.000 € zu erhöhen, damit auch kleine Büros eine angemessene Chance auf einen Zuschlag haben. Die EU-Vergaberechtsrichtlinien sind zur Chancenverbesserung der kleinteiligen Bürostrukturen zu überarbeiten.
  • Bürokratische Anforderungen, Berichtspflichten und Nachweise müssen auf den Prüfstand gestellt und abgebaut werden.
  • Sämtliche Normen und Bauvorschriften sollen öffentlich zugänglich gemacht, bepreist und schrittweise auf den sicherheitsrelevanten Bereich zurückgeführt werden.
  • Kleinere Planungsbüros müssen beim digitalen Umbau unterstützt und digitale Planungsprozesse und KI-Anwendungen gefördert werden. Der BDB fordert den Aufbau von Planungsdatenbanken zur Nutzung von KI-Anwendungen unter Wahrung der geistigen Autorenschaft der Planer.
  • Die unterschiedlichen energetischen Standards der Mitgliedsstaaten im Neubau und Gebäudebestand sollten angeglichen werden, damit es zu einer paritätischen Lastenverteilung bei der energetischen Aufwertung des gesamteuropäischen Bestandes kommt.
  • In der europäischen „renovation wave“ sollten die struktur- und klimabedingt unterschiedlichen Wege transparent und vergleichbar aufgezeigt werden, mit denen die Nationalstaaten ihren Gebäudebestand energetisch ertüchtigen.
  • Es sollten allgemein anerkannte und niederschwellige Werkzeuge zur Berechnung und Auswertung der Gesamtemissionen des Lebenszyklus im Baubereich entwickelt werden, die EU-weit harmonisiert sind.
  • Es müssen die Voraussetzungen dafür geschaffen werden, dass Bauteile und Baustoffe beim Rückbau vorrangig wiederverwendet werden, um in die Kreislaufwirtschaft zu kommen.
  • Das Bauproduktenrecht ist so weiterzuentwickeln, dass echte RC-Baustoffe leichter eingesetzt werden können, ohne Greenwashing zu unterstützen.
  • Es sind neue, nachhaltige und annehmbare Mobilitätskonzepte für „Stadt, Land und Rand“ zu entwickeln.
  • Die Förderung und der Ausbau nachhaltiger Infrastrukturprojekte wie Schienennetze, Brücken, sowie der kritischen Infrastruktur sollte prioritär verfolgt werden.

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