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13. Mai 2022 | Berufspolitik | Bund

Ein erster Schritt in die richtige Richtung – BDB bezieht Stellung zum GEG-Änderungsentwurf

Noch in diesem Sommer will die Bundesregierung das Gebäudeenergiegesetz (GEG) modernisieren. Der BDB nimmt nun zum vorliegenden Änderungsentwurf des Gesetzes Stellung.
Grafik: MVOPro auf Pixabay.

Einschätzung und Stellungnahme zu dem Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gebäudeenergiegesetzes des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz vom 29. April 2022

Der Gesetzentwurf sieht im Wesentlichen die Einführung des EH-55-Standards für alle Neubauten ab dem 01.01.2023 vor. Darüber hinaus werden die Wärmeverluste der Gebäudehülle durch Verschärfung der sog. U-Werte reduziert, bei Nichtwohngebäuden die mittleren U-Werte der Bauteilgruppen verschärft und das Nachweisverfahren für Wohngebäude angepasst. Beschlossen werden soll das Gesetz im Rahmen des sog. Sommerpaketes.

Im nächsten Schritt, so die Erläuterung des Gesetzentwurfes, sollen die weiteren Verabredungen des Koalitionsvertrages zum Klimaschutz im Gebäudebereich umgesetzt werden, der EH-40-Standard eingeführt und die Systematik von Energie auf Treibhausgasemissionen umgestellt werden.

Der BDB begrüßt diese Gesetzesänderung. Durch das Auslaufen der Förderprogramme für Neubauten und die Unsicherheiten über deren Fortsetzung droht derzeit ein Rückfall auf die gesetzlichen Mindeststandards im Neubau, mit denen die Klimaziele in keinem Fall erreicht werden können. Daher ist ein schnelles Handeln notwendig, das heißt die zeitnahe und vorhersehbare Umsetzung der Verschärfungen verbunden mit gezielter Förderung bei besserer Bauweise. Was uns wichtig ist: Eigentümer und Hausbauwillige dürfen nicht wieder im Unklaren gelassen werden, welche Förderung zu welchen Zeitpunkten ausläuft, damit sie planen können.

Das Ziel der Bundesregierung ist ein klimaneutraler Gebäudebestand bis 2045. Jedes heute im Jahr 2022 neu errichtete Gebäude und jedes Infrastrukturbauwerk steht in der Regel auch in 23 Jahren noch und erfüllt seinen Zweck. Abgesehen vom Austausch einzelner Bestandteile der TGA ist bei qualitätsvoll errichteten Bauwerken in aller Regel auch keine umfassende Sanierung des Bauwerks bis 2045 erforderlich. Um bereits heute zukunftsweisend zu bauen, sind daher ab sofort die Standards zu fordern, die auch 2045 im Gebäudebereich bestehen sollen – also Klimaneutralität. Anderenfalls bindet man in den kommenden Jahren wertvolle Ressourcen für die energetische Sanierung von relativen Neubauten, die für den heute bereits errichteten Bestand gebraucht werden, der dringend und grundlegend energetisch ertüchtigt werden muss.

Vor dem Hintergrund dieser logischen Erkenntnisse ist es zwingend erforderlich, die heutigen Neubaustandards auf das Zielniveau von 2045 auszurichten bzw. allenfalls kurze Übergangsfristen zuzulassen sowie aktuelle Lieferschwierigkeiten zu berücksichtigen. Außerdem sind die Anforderungen auf Treibhausgasemissionen abzustellen statt auf die energetische Betrachtung der EH-Klassen. Im Hinblick auf die höheren Kosten, die die schnelle Umstellung verursacht bevor große Mengen die Stückkosten reduzieren, Technologien reifen und Arbeitsstandards die Beschleunigung der Bauabläufe ermöglichen, sind die höheren Anforderungen durch entsprechende Förderprogramm zu flankieren.

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