Das Statement, das der Koalitionsausschuss zum Gebäudeenergiegesetz (GEG) veröffentlichte, ist denkbar kurz. Es wird zunächst festgehalten und anerkannt, dass für das Erreichen der klimapolitischen Ziele im Gebäudebereich der Bereich der Wärmeversorgung rasch angepasst werden muss. Dafür soll ab 2024 möglichst jede neu eingebaute Heizung mit mindestens 65 % erneuerbaren Energien betrieben werden.
Es folgt eine vage Beschreibung des geplanten Vorgehens, wie dieses Ziel erreicht werden soll, ohne dass dabei soziale Härten entstehen oder Bürger:innen überfordert werden sollen. Das Gesetz soll noch vor der Sommerpause auf den Weg gebracht werden.
Der BDB vermisst bei diesen Reformplänen konkrete Umsetzungsschritte und fordert die Bundesregierung dementsprechend auf, Planungssicherheit zu schaffen und die dafür nötigen Fördermittel bereitzustellen. Sonst wird es nicht möglich sein, in der breiten Bevölkerung ein Vertrauen in die gleichzeitige Erreichbarkeit von Klimazielen und sozialer Gerechtigkeit aufzubauen.
Martin Wittjen, BDB-Bundesgeschäftsführer: “Bezüglich des GEG ist das Ergebnis der Arbeit des Koalitionsausschusses nun wirklich so dünn, dass damit das angeknackste Vertrauen in die Förderpolitik weiteren nachhaltigen Schaden nimmt und Investitionszurückhaltung im Gebäudebereich geradezu provoziert wird. Das hilft niemandem, weder den Wohnungssuchenden, noch dem Klima.”
Die Energiewende im Wärmebereich ist ein Schlüsselbereich für die Erreichung der klimapolitischen Ziele und für eine weitere Reduktion der Abhängigkeit von fossilen Rohstoffen. Ein schnelles Umsteuern im Bereich der Gebäudewärme ist hierbei ein zentraler Baustein. Im Koalitionsausschuss am 24. März 2022 wurde deshalb beschlossen, gesetzlich festzuschreiben, dass ab dem 1. Januar 2024 möglichst jede neu eingebaute Heizung zu 65 Prozent mit Erneuerbaren Energien betrieben werden soll. Der entsprechende Gesetzentwurf wird gegenwärtig im Ressortkreis überarbeitet. Er wird von der Bundesregierung im April im Kabinett auf den Weg gebracht, um das Gesetz vor der Sommerpause im Bundestag zu beschließen.
Es wird darauf geachtet, dass ein technologieoffener Ansatz verfolgt wird, und dass ausreichende Übergangszeiträume zur Verfügung stehen. Das Gesetz wird dabei pragmatisch ausgestaltet, unbillige Härten auch zum sozialen Ausgleich werden vermieden und sozialen Aspekten angemessen Rechnung getragen; auch für Mieterinnen und Mieter. Damit Bürgerinnen und Bürger nicht überfordert werden, wird zielorientiert geprüft, wie der ambitioniertere Austausch von Öl- und Gasheizungen aufgrund der Änderungen des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) gezielt und bürokratiearm aus dem Klima- und Transformationsfonds finanziell gefördert werden kann. Niemand wird im Stich gelassen.