Der Deutsche Bundestag am 10. November 2022, das Wohngeld-Plus-Gesetz sowie das CO2-Kostenaufteilungsgesetz verabschiedet.
Dazu Klara Geywitz, Bundesministerin für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen:
„Viele Menschen machen sich große Sorgen darüber, wie sie ihre Miete und die steigenden Energiekosten bewältigen sollen. Mit dem Wohngeld-Plus und mit der CO2-Kostenaufteilung zwischen Vermietern und Mietern können wir vielen Menschen wieder mehr Sicherheit geben. Von dem neuen Wohngeld können 2 Millionen Haushalte profitieren, 1,4 Millionen mehr als bisher. Dazu zählen z.B. Menschen mit geringen Einkommen, Rentnerinnen und Rentner, Alleinerziehende, unabhängig davon, ob sie zur Miete wohnen oder ein Eigenheim besitzen. Mit dieser in ihrer Reichweite historisch einmaligen Wohngeldreform sorgen wir dafür, dass diese Menschen ihre Wohnkosten tragen können. (…) Das CO2-Kostenaufteilungsgesetz sorgt für eine Entlastung aller Mieterinnen und Mieter in Deutschland. Bislang mussten sie die Abgabe alleine bezahlen. Jetzt haben wir ein faires Modell, das auch die Vermieter in die Pflicht nimmt. Damit leisten beide Seiten einen Beitrag für den Klimaschutz.“
Für den Hintergrund:
Am 25. November 2022 entscheidet der Bundesrat über die beiden Gesetze, am 1. Januar 2023 sollen beide Gesetze in Kraft treten.
Das Wohngeld-Plus-Gesetz:
Weitere Informationen zum Wohngeld finden Sie hier.
Das CO2-Kostenaufteilungsgesetz:
Der BDB hatte sich auf Einladung des BMWSB bereits im Mai zum Entwurf des Gesetzes zur Aufteilung der Kohlendioxidkosten mit einer entsprechenden Stellungnahme geäußert. Schon damals bewerteten wir den Ansatz und das Ziel des Entwurfs als notwendig und positiv, sowohl auf Mieter:innen- als auch Vermieter:innenseite Anreize zu setzen, weniger CO2-Emissionen zu verursachen. Genau dies ist mit dem nun verabschiedeten Gesetz aus unserer Sicht auch erreicht worden.
Den Schwachpunkt des Entwurfs sah der BDB darin, dass die Ermittlung der CO2-Emissionen bzw. CO2-Kosten ausschließlich anhand des tatsächlichen Verbrauchs erfolgt. Das bedeutet, dass Mieter:innen, die in einem energetisch gut sanierten Gebäude wohnen, durch einen verschwenderischen Energieverbrauch ihren Anteil an den CO2-Kosten reduzieren können. Denn das Gebäude rutscht bei einem höheren tatsächlichen CO2-Ausstoß in eine höhere Stufe, wodurch sich der von Mieter:innen zu tragende Anteil an den CO2-Kosten reduziert. Leider hat sich im nun verabschiedeten Gesetz an dieser Herangehensweise nichts geändert.