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11. November 2022 | Aus der Branche | Bund

Mehr Wohngeld und faire Aufteilung – Bundestag beschließt Wohngeldreform und CO2-Kostenaufteilung

Der Bundestag hat das Wohngeld-Plus-Gesetz sowie das CO2-Kostenaufteilungsgesetz verabschiedet. Der BDB hatte sich per Stellungnahme zur Aufteilung der CO2-Kosten zwischen Mieter und Vermieter am Prozess beteiligt.
Bild: nattanan23 auf Pixabay.

Der Deutsche Bundestag am 10. November 2022, das Wohngeld-Plus-Gesetz sowie das CO2-Kostenaufteilungsgesetz verabschiedet.

Dazu Klara Geywitz, Bundesministerin für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen:

„Viele Menschen machen sich große Sorgen darüber, wie sie ihre Miete und die steigenden Energiekosten bewältigen sollen. Mit dem Wohngeld-Plus und mit der CO2-Kostenaufteilung zwischen Vermietern und Mietern können wir vielen Menschen wieder mehr Sicherheit geben. Von dem neuen Wohngeld können 2 Millionen Haushalte profitieren, 1,4 Millionen mehr als bisher. Dazu zählen z.B. Menschen mit geringen Einkommen, Rentnerinnen und Rentner, Alleinerziehende, unabhängig davon, ob sie zur Miete wohnen oder ein Eigenheim besitzen. Mit dieser in ihrer Reichweite historisch einmaligen Wohngeldreform sorgen wir dafür, dass diese Menschen ihre Wohnkosten tragen können. (…)  Das CO2-Kostenaufteilungsgesetz sorgt für eine Entlastung aller Mieterinnen und Mieter in Deutschland. Bislang mussten sie die Abgabe alleine bezahlen. Jetzt haben wir ein faires Modell, das auch die Vermieter in die Pflicht nimmt. Damit leisten beide Seiten einen Beitrag für den Klimaschutz.“

Für den Hintergrund:

Am 25. November 2022 entscheidet der Bundesrat über die beiden Gesetze, am 1. Januar 2023 sollen beide Gesetze in Kraft treten.

Das Wohngeld-Plus-Gesetz:

  • Für das Wohngeld-Plus stehen im kommenden Jahr 5 Milliarden Euro zur Verfügung.
  • Bislang haben 600.000 Haushalte von dem Wohngeld profitiert. Künftig können 2 Millionen Haushalte mit insgesamt 4,5 Millionen Menschen vom Wohngeld profitieren.
  • Die Erhöhung des Wohngeldes führt ab 2023 für die bisherigen Wohngeldhaushalte zu einer durchschnittlichen Erhöhung um rund 190 Euro pro Monat. Im Durchschnitt aller bisherigen Wohngeldhaushalte wird das Wohngeld von 180 auf 370 Euro pro Monat steigen.
  • Das Wohngeld-Plus enthält eine allgemeine Leistungsverbesserung, eine dauerhafte Heizkostenkomponente und eine Klimakomponente.

Weitere Informationen zum Wohngeld finden Sie hier.

Das CO2-Kostenaufteilungsgesetz:

  • Diese neue Regelung ist nötig, weil die CO2-Abgabe seit Januar 2021 das Heizen teurer macht.
  • In diesem Jahr liegt die CO2-Abgabe bei 30 Euro pro Tonne. Diese Abgabe soll helfen, den klimaschädlichen Kohlendioxidausstoß zu senken.
  • Ein Stufenmodell für Wohngebäude sorgt für einen fairen Ausgleich bei den Kosten für die CO2-Abgabe.
  • Mit diesem Modell werden Mieterinnen und Mieter entlastet und zu sparsamem Heizverhalten motiviert. Vermieterinnen und Vermieter werden angehalten, in Energieeffizienz zu investieren.
  • Damit kann die CO2-Abgabe ihre klimapolitische Lenkungswirkung entfalten.
  • Das Stufenmodell für Wohngebäude knüpft an den jährlichen CO2-Ausstoß des vermieteten Gebäudes pro Quadratmeter Wohnfläche an.
  • Es kann ohne größeren Aufwand im Rahmen der Heizkostenabrechnung Anwendung finden.
  • Bei Nichtwohngebäuden erfolgt vorerst eine hälftige Aufteilung. Langfristig soll ein eigenes Stufenmodell für Nichtwohngebäude entwickelt werden. Die Erhebung der notwendigen Daten soll bis 2024, die Entwicklung des Modells soll bis Ende 2025 erfolgen.

Der BDB hatte sich auf Einladung des BMWSB bereits im Mai zum Entwurf des Gesetzes zur Aufteilung der Kohlendioxidkosten mit einer entsprechenden Stellungnahme geäußert. Schon damals bewerteten wir den Ansatz und das Ziel des Entwurfs als notwendig und positiv, sowohl auf Mieter:innen- als auch Vermieter:innenseite Anreize zu setzen, weniger CO2-Emissionen zu verursachen. Genau dies ist mit dem nun verabschiedeten Gesetz aus unserer Sicht auch erreicht worden.

Den Schwachpunkt des Entwurfs sah der BDB darin, dass die Ermittlung der CO2-Emissionen bzw. CO2-Kosten ausschließlich anhand des tatsächlichen Verbrauchs erfolgt. Das bedeutet, dass Mieter:innen, die in einem energetisch gut sanierten Gebäude wohnen, durch einen verschwenderischen Energieverbrauch ihren Anteil an den CO2-Kosten reduzieren können. Denn das Gebäude rutscht bei einem höheren tatsächlichen CO2-Ausstoß in eine höhere Stufe, wodurch sich der von Mieter:innen zu tragende Anteil an den CO2-Kosten reduziert. Leider hat sich im nun verabschiedeten Gesetz an dieser Herangehensweise nichts geändert.

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