In seiner heutigen Sitzung hat der Bundesrat beschlossen, die Schwellenwerte europaweiter Ausschreibungen für öffentliche Aufträge zu erhöhen. Die Bundesregierung soll sich auf EU-Ebene für höhere, an die Inflation angepasste Grenzwerte einsetzen – dies fordern die Länder in einer am 10. Februar 2023 auf Initiative von Bayern und Nordrhein-Westfalen gefassten Entschließung. Nicht zuletzt diese beiden BDB-Landesverbände hatten sich Ende 2022 auch öffentlich für die dringend nötige Reform in diesem Bereich eingesetzt. Auch der BDB Bundesverband schloss sich gemeinsam mit den Kammern und anderen Verbänden einem offenen Brief an die EU-Kommission und Bundeswirtschaftminister Robert Habeck an.
Aus der Begründung des Bundesrates:
Die seit 28 Jahren fast unverändert geltenden Schwellenwerte seien dringend reformbedürftig, begründet der Bundesrat seinen Appell. Die deutliche Verteuerung insbesondere von Bauleistungen sowie die aktuell hohe Inflation sorgten dafür, dass staatliche Auftraggeber für immer kleinere Bau- und Beschaffungsvorhaben in komplexen und aufwändigen Verfahren europaweit nach Anbietern suchen müssten. Der Bundesrat fordert daher eine marktpreisgerechte Anhebung der Schwellenwerte.
Der BDB begrüßt diese Entwicklung ausdrücklich! Eine Anhebung der Schwellenwerte analog des Schwellenwertes für „soziale Dienstleistungen“ auf 750.000 € würde den Verwaltungsaufwand und die Kosten auf Auftraggeber- und auf Auftragnehmerseite reduzieren – und damit vor allem kleinere und mittelständische Planungsbüros enorm entlasten.